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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Die Begünstigungen nach § 68 Abs 1 und § 68 Abs 5 EStG 1988 setzen ua voraus, dass der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten verrichtet, die überwiegend unter Umständen erfolgen, die die in § 68 Abs 5 EStG 1988 angeführten Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitnehmer muss also während der Arbeitszeit überwiegend mit Arbeiten betraut sein, die die Verschmutzung zwangsläufig bewirken oder eine außerordentliche Erschwernis oder Gefahr darstellen. Der Beh muss nachgewiesen werden, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden (Hinweis E 18.12.1996, 94/15/0156).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130008.X01Im RIS seit
21.02.2002