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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/13/0177 E 17. Februar 1988 RS 1Stammrechtssatz
Anhand der Kriterien des § 68 Abs 2 EStG 1972 hat die Abgabenbehörde zu prüfen, ob eine vom Arbeitgeber bezahlte Zulage überhaupt eine Gefahrenzulage darstellt. Diese Prüfung umfaßt auch die Angemessenheit des Ausmaßes der Zulage, weil die zitierte gesetzliche Regelung einen Zusammenhang zwischen der Gefährdung des Arbeitnehmers und der Bezahlung einer Gefahrenzulage zwingend vorschreibt und ein solcher Zusammenhang nur bejaht werden kann, wenn auch das Ausmaß der Gefährdung in einem sachlich vertretbaren Verhältnis zum Ausmaß der gewährten Zulage steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130163.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.04.2011