Der Beschwerdeführer ist Wirtschaftstreuhänder. Als solcher erstellt er unter anderem auch Gutachten im Auftrag von Gerichten. Für die Einkünfte aus dieser Tätigkeit beantragte er in einer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 1984 die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG. Den stattgebenden Einkommensteuerbescheid 1984 hob die belangte Behörde in Ausübung ihres Aufsichtsrechtes gemäß § 299 Abs. 2 BAO auf. ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;GebAG 1975 §24;GebAG 1975 §37 Abs2;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §2 Z3;UrhG §41; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/25;
Rechtssatz: Einnahmen aus einer gerichtlichen Sachverständigentätigkeit sind ni... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992/25;
Rechtssatz: In welchem Zeitraum und unter welchen Arbeitsbedingungen ein Urheberrecht geschaffen wird, ist für die Begünstigung nach § 38 Abs 4 EStG 1972 völlig unbeachtlich. Die Voraussetzung des Vorliegens von Nebeneinkünften zielt lediglich darauf ab, jene literarisch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erbrachte in den Streitjahren neben seiner Angestelltentätigkeit Dienstleistungen in der ADV und Informationstechnik. Für die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte, die jeweils geringer waren als die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, beantragte er die Anwendung des Hälftesteuersatzes gemäß den §§ 37 Abs. 1, 38 Abs. 4 EStG 1972. Mit Vorhalt vom 1. Dezember 1983 forderte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Erläuterung betreffend den in der Einkommen... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;
Rechtssatz: Bei Leistungen, bei denen die Entlohnung überwiegend nach Zeitaufwand erfolgt, kann nicht von der Verwertung selbstgeschaffener urheberrechte ausgegangen werden; dies gilt insb dann, wenn der StPfl trotz mehrfacher Vorbehalte keine konkrete und nachvollziehbare Begrün... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14 Abs1;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH liegen eigenständige bzw abgrenzbare Einkünfte aus einer Verwertung von selbstgeschaffenen Urheberrechten nur dann vor, wenn die Einkünfte nach dem zwischen dem Urheber und seinem Vertragspartner bestehenden Rechtsverhältnis (direkt) als Entgelt fü... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte betreibt in mehreren Filialen einen Groß- und Kleinhandel mit "Kurz-, Galanterie- und Bijouteriewaren". Im Jahr 1984 veräußerte er eines der Verkaufslokale samt Einrichtung, jedoch ohne Warenlager um S 3,000.000,-- zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer. Der Veräußerungsgewinn betrug S 2,896.322,--. Es wurde der Antrag gestellt, den Veräußerungsvorgang als steuerbegünstigte Veräußerung eines Teilbetriebes im Sinne des § 24 Abs. 1 Z. 1 EStG zu beurteilen und dementsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Zweck des begünstigten Steuersatzes des § 37 EStG 1972 ist es, die zusammengeballte Aufdeckung stiller Reserven, wie sie bei der Veräußerung eines Betriebes oder Teilbetriebes eintritt, nicht der vollen Einkommensteuerprogression zu unterwerfen, weil es sich hiebei um das Ergebnis einer m... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Jahr 1984 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Ausmaß von S 12.188,--, für die er die Begünstigung des § 37 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 EStG beantragte. Auf Vorhalt teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt mit, daß die Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus der Mitarbeit an einem Wörterbuch der japanischen Sprache stammten. Das Finanzamt wies den Antrag auf begünstigte Besteuerung mit der ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §11;UrhG §14;UrhG §24;
Rechtssatz: Auch ein Miturheber, der gem § 11 UrhG sein Einverständnis zur Verwertung des gemeinschaftlichen Urheberrechtes gibt, erzielt Einkünfte aus der Verwertung von Urheberrechten, soweit er für die Erteilung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
Rechtssatz: Bei der Abhaltung von Kursen an Volkshochschulen steht regelmäßig die Abgeltung der unterrichtenden Tätigkeit im Vordergrund; die Abgeltung eines dabei allenfalls geschaffenen Urheberrechtes ist nicht anzunehmen. Ebenso ist die Begünstigu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, an der Dkfm. K und H.K. zur Hälfte beteiligt waren, betrieb im Jahre 1976 die Kunststofferzeugung sowie den Handel mit Kunststoffen. Zu diesem Zweck mietete sie auf Grund eines mit dem Masseverwalter geschlossenen Vertrages Maschinen von der im Konkurs befindlichen D-KG, an der die beiden genannten Gesellschafter als Kommanditisten beteiligt waren. Zunächst war beabsichtigt, den Fortbetrieb einer Abteilung der im Konku... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991/405;
Rechtssatz: Die Verlagerung von Zahlungen aus der Übergangsgewinnermittlung in den laufenden Verlust erhöhen diesen im selben Ausmaß wie den Übergangsgewinn, sodaß sich auf Grund des horizontalen Verlustausgleiches für den Steuerpflichtigen letzten Endes nichts änder... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb einen Antiquitäten- und Lampenhandel, für den der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde. Anläßlich einer Umsatzsteuernachschau für 1981 wurde festgestellt, daß der Warenbestand zum 31. Oktober 1981 an eine GmbH um S 473.894,-- verkauft worden ist. Der Prüfer nahm wegen der "Einbringung" des Einzelunternehmens in die GmbH einen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs. 1 EStG an und errechnete einen Übergangsgewinn (Zuschlag:... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat mit Kaufverträgen vom 29. November 1985 ein Hotel um einen Barverkaufspreis von S 2,500.000,-- zuzüglich monatlicher Leibrente von S 8.000,-- und ein Grillespresso um einen Barverkaufspreis von S 250.000,-- zuzüglich monatlicher Leibrente von S 7.000,-- veräußert und ihre gewerbliche Tätigkeit mit November 1985 beendet. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid versagte die belangte Behörde der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beschwerde, die sich gegen die Erfassung des Erlöses aus dem Verkauf eines Warenlagers als Veräußerungsgewinn richtet (bei Nichtunterstellung einer Betriebsveräußerung wäre dieser Erlös als Betriebseinnahme bei der Ermittlung des laufenden Gewinnes ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 237; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 237;
Rechtssatz: Kommt es, wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungsjahr, so ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahr der Veräu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer besaß 50 % der Anteile an einer Aktiengesellschaft, bei der er auch bis zum 8. Februar 1985 Vorsitzender des Vorstandes war. Über das Vermögen dieser Aktiengesellschaft wurde am 12. Februar 1985 ein Insolvenzverfahren (Ausgleich mit Anschlußkonkurs) eröffnet. Der Beschwerdeführer meldete im Insolvenzverfahren unter anderem Forderungen aus Pensionsansprüchen an. Auf den im Insolvenzverfahren kapitalisierten, laut Beschwerdeergänzung allein beschwerdegegenständliche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, einem zuletzt in einem unkündbaren Dienstverhältnis zu einer Sozialversicherungsanstalt stehenden Arzt, wurden Beitragsleistungen zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer in Höhe von S 394.786,72 rückerstattet, die er in den Jahre 1962 bis 1985 nach Maßgabe ihrer Verausgabung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht hatte. In seiner Einkommensteuererklärung für 1985 wies er neben seinen Einkünften als nichtselbständige... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 303;
SWK 1991 R 79,80;
Rechtssatz: Einem Arzt, der in einem Dienstverhältnis stand, von ihm an den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer während der Zeit des Dienstverhältnisses geleistete, nach Beendigung des Dienstverhältnisses wied... mehr lesen...
Laut einem vom Beschwerdeführer zur Bestätigung der Kenntnisnahme und der Richtigkeit mitgefertigten Umlaufbeschluß der Gesellschafter einer GmbH aus 1986 erhielt der Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser Gesellschaft, an der er nicht beteiligt ist, in diesem Jahr für die normale, laufende Geschäftsführertätigkeit für die Kalenderjahre 1986 bis einschließlich 1990 einen Pauschalbetrag von S 185.000,-- ausbezahlt, der für den Fall der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit vor A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Von außerordentlichen Einkünften iSd § 37 EStG 1972 kann nur gesprochen werden, wenn sie ausnahmsweise und einmalig in einem bestimmten Jahr für längere Zeiträume anfallen (Hinweis E 24.1.1984, 83/14/0081, 0082). Als solche außerordentlichen Einkünfte können Einkünfte aus selb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §67;
Rechtssatz: Das Wort "neben" in der Wortfolge "neben dem laufenden Arbeitslohn" im § 67 Abs 1 EStG ist nicht zeitlich, sondern einzig und allein kausal zu verstehen (Hinweis E 2.7.1985, 84/14/0150). Bei der Lösung der Frage, ob eine Zahlung als sonstiger Bezug anzusehen ist, kommt es daher nicht darauf an, dass diese erst geraume... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: Kein Anlassfall zu E VfGH 19.3.1987, G 269/86-8 (Hinweis auf Kundmachung BGBl Nr 432/1987). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1986140027.X02 Im RIS seit 02.05.2005 Zuletzt aktualisiert am 12.08.2015 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §31;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 16;
AnwBl 1990/1, S 37;
Rechtssatz: Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Wenn auch die Veräußerung des ganzen Betriebes nicht die Übereignung des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur den Verkauf der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraussetzt, so kann doch dann von einer Veräußerung des ganzen Bet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs1 Z1;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 360;
Rechtssatz: Die Veräußerung des ganzen Betriebs setzt nicht den Verkauf des gesamten Betriebsvermögens, sondern nur die Übereignung der wesentlichen Grundlagen des Betriebes voraus. Welche Betriebsmittel zu den wesentlichen Grundlagen des Betrieb... mehr lesen...