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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992/25;Rechtssatz
In welchem Zeitraum und unter welchen Arbeitsbedingungen ein Urheberrecht geschaffen wird, ist für die Begünstigung nach § 38 Abs 4 EStG 1972 völlig unbeachtlich. Die Voraussetzung des Vorliegens von Nebeneinkünften zielt lediglich darauf ab, jene literarischen und künstlerischen Tätigkeiten zu fördern, die regelmäßig Ausfluß einer Haupttätigkeit sind, und meist nur einen bescheidenen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, dessen ungeachtet aber im besonderen Interesse der Allgemeinheit liegen, wie beispielsweise eine fachliterarische Tätigkeit. Das Merkmal der Außerordentlichkeit müssen die nach § 38 Abs 4 EStG 1972 begünstigungsfähigen Einkünfte nicht aufweisen. Auch eine laufende, gleichmäßig durch viele Jahre hindurch ausgeübte fachschriftstellerische Tätigkeit kann nach § 38 Abs 4 EStG 1972 begünstigt sein. Voraussetzung für die Begünstigung ist, daß im Zuge eines "Veräußerungsvorganges" ein Entgelt für die Überlassung von Urheberrechten geleistet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988130086.X02Im RIS seit
02.05.1991