RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0111

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 237;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0074 E 26. April 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Der ermäßigte Steuersatz nach § 37 Abs 1 EStG 1972 kommt nur zum Zug, wenn es zu einer Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungsjahr kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140111.X01

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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