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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
EStG 1972 §24 Abs1;Rechtssatz
Eine Beschwerde, die sich gegen die Erfassung des Erlöses aus dem Verkauf eines Warenlagers als Veräußerungsgewinn richtet (bei Nichtunterstellung einer Betriebsveräußerung wäre dieser Erlös als Betriebseinnahme bei der Ermittlung des laufenden Gewinnes anzusetzen gewesen), wendet sich in Wahrheit gegen die Einräumung einer Begünstigung (nämlich der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs 1 EStG 1972). Sie ist daher, weil der Bf dadurch in einem subjektiv-öffentlichen Recht nicht verletzt sein kann, mangels Beschwer zurückzuweisen (Hinweis E 21.9.1982, 82/14/0168).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140058.X01Im RIS seit
06.11.1990