RS Vwgh 1990/12/19 87/13/0147

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2 Z3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/405;

Rechtssatz

Die Verlagerung von Zahlungen aus der Übergangsgewinnermittlung in den laufenden Verlust erhöhen diesen im selben Ausmaß wie den Übergangsgewinn, sodaß sich auf Grund des horizontalen Verlustausgleiches für den Steuerpflichtigen letzten Endes nichts ändert. Die Anwendung des § 37 Abs 1 EStG 1972 kann daher nur insoweit erfolgen, als die begünstigten Einkünfte (hier: der Übergangsgewinn) nicht durch den Verlust aus der laufenden Geschäftsgebarung des Veranlagungszeitraumes aufgebraucht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X01

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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