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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §37 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/405;Rechtssatz
Die Verlagerung von Zahlungen aus der Übergangsgewinnermittlung in den laufenden Verlust erhöhen diesen im selben Ausmaß wie den Übergangsgewinn, sodaß sich auf Grund des horizontalen Verlustausgleiches für den Steuerpflichtigen letzten Endes nichts ändert. Die Anwendung des § 37 Abs 1 EStG 1972 kann daher nur insoweit erfolgen, als die begünstigten Einkünfte (hier: der Übergangsgewinn) nicht durch den Verlust aus der laufenden Geschäftsgebarung des Veranlagungszeitraumes aufgebraucht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X01Im RIS seit
19.12.1990