Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/20, 363;
Rechtssatz: Ausführungen bezüglich der Begünstigung gemäß § 38 Abs 4 EStG 1972 (Vortragstätigkeit an der Diplomatischen Akademie und am Institut für europäische Studien; Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0033 E VS 21. September 1988 VwSlg 6353 F/1988 RS 5 Stammrechtssatz Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin fortgeführten Betrieb einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens enteignet oder wegen drohender Enteignung veräußert werde... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/193; AnwBl 1988/12, 679; Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):3383/79 E 25. März 1980 RS 1; 3423/78 E 19. Jänner 1979 VwSlg 5337 F/1979 RS 1; (RIS: abgv)
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 37 Abs 3 EStG ist nicht nur dann anzuwenden, wenn in einem weiterhin for... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2 Z2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140). Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z5;EStG 1972 §24;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §9 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0089 E 19. Februar 1985 VwSlg 5962 F/1985; RS 1 Stammrechtssatz Die infolge nicht bestimmungsgemäßer Verwendung anläßlich einer Betriebseinstellung - mag diese auch durch den Tod eines Freiberuflers erzwungen sein - erforderliche Auf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: § 37 Abs 1 EStG 1972 eröffnet dem Steuerpflichtigen keine Möglichkeit, den Antrag auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf einen Teil der außerordentlichen Einkünfte zu beschränken. Das Gesetz räumt vielmehr dem Steuerpflichtigen lediglich die Möglichkeit ein, schlechthin für die im Einkommen enthaltenen außerordentlichen Ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;
Rechtssatz: Eine Begünstigungsvorschrift, deren Anwendung zur Folge hat, dass eine andere Begünstigungsvorschrift nicht in vollem Ausmaß zum Tragen kommt, ist sachlich gerechtfertigt und differenziert nicht zu einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Weise gegenüber den Personen, auf die die andere Vorschrift anzuwenden ist (Hinweis E 23.1... mehr lesen...