RS Vwgh 1990/11/6 89/14/0111

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Veröffentlicht am 06.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24 Abs2;
EStG 1972 §29 Z1;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §37 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 237;

Rechtssatz

Kommt es, wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungsjahr, so ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahr der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0175). Dies trifft auch in dem Fall zu, in dem sich die Veräußerungserlöse jeweils aus einer Einmalzahlung und Leibrentenzahlungen zusammensetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140111.X02

Im RIS seit

06.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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