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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs2;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 237;Rechtssatz
Kommt es, wie etwa dann, wenn ein Veräußerungsgewinn durch Renten realisiert wird, zu keiner Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungsjahr, so ist § 37 EStG 1972 nicht anwendbar, mag sich auch im Jahr der Veräußerung ein Teil des Veräußerungsgewinnes nicht durch Rentenbezüge ergeben (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0175). Dies trifft auch in dem Fall zu, in dem sich die Veräußerungserlöse jeweils aus einer Einmalzahlung und Leibrentenzahlungen zusammensetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140111.X02Im RIS seit
06.11.1990