Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 1.831-1.860 von 2.749

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0033

Der Beschwerdeführer, der seine berufliche Tätigkeit als "Autor" bezeichnet, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991, unter anderem Aufwendungen für Strom, Heizung und Miete für ein häusliches Arbeitszimmer im Gesamtausmaß von S 9.384,39 sowie "Aushilfen" in Höhe von S 6.000,-- als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; die in den geltend gemachten Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer geltend gemacht. Ein Organ des Finanzamtes nahm eine Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0027

Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 1985 den Klientenstock seiner Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei. Da die Bezahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart wurde, war es erforderlich, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer mit Hilfe einer "Vorfinanzierung" zu entrichten. Diese erfolgte durch Aufnahme eines Darlehens, dessen Zinsen im Ausmaß von S 102.025,-- der Beschwerdeführer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machte. Er begründete di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0059

Im Zuge der Veranlagung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Aufzugsbauer" bezeichnet, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Werbung (S 26.413,59), Fachliteratur (S 3.978,61) und Kurse, Seminare (S 7.800,--) als Betriebsausgaben. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der entsprechenden Belege. Mit der Begründung: , dieses Ersuchen gehe "weit über die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 94/13/0001

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf mit "Schauspieler, Sänger und Tänzer" bezeichnet, beantragte im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 den Abzug diverser Aufwendungen im Ausmaß von insgesamt S 104.451,-- als Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teilbetrag von S 18.354,-- und - aufgrund einer Berufung der Beschwerdeführerin - mit Berufungsvorentscheidung einen solchen von S 18.754,-- als Werbungskosten. Es wies dabei auf § 20 EStG 1988 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0027

Der Beschwerdeführer veräußerte im Jahr 1985 den Klientenstock seiner Wirtschaftstreuhänder-Kanzlei. Da die Bezahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart wurde, war es erforderlich, die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer mit Hilfe einer "Vorfinanzierung" zu entrichten. Diese erfolgte durch Aufnahme eines Darlehens, dessen Zinsen im Ausmaß von S 102.025,-- der Beschwerdeführer als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machte. Er begründete di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0059

Im Zuge der Veranlagung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Aufzugsbauer" bezeichnet, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Werbung (S 26.413,59), Fachliteratur (S 3.978,61) und Kurse, Seminare (S 7.800,--) als Betriebsausgaben. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der entsprechenden Belege. Mit der Begründung: , dieses Ersuchen gehe "weit über die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 94/13/0001

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf mit "Schauspieler, Sänger und Tänzer" bezeichnet, beantragte im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 den Abzug diverser Aufwendungen im Ausmaß von insgesamt S 104.451,-- als Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teilbetrag von S 18.354,-- und - aufgrund einer Berufung der Beschwerdeführerin - mit Berufungsvorentscheidung einen solchen von S 18.754,-- als Werbungskosten. Es wies dabei auf § 20 EStG 1988 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter einem "Werbeaufwand" sind nicht nur Aufwendungen für "Reklame im weitesten Sinn" wie Ausgaben für Pressewerbung, Rundfunkwerbung und Fernsehwerbung, Plakate, Prospekte etc zu verstehen. Auch Bewirtungen anläßlich von konkreten Wahlveranstaltungen können bei einem politischen Funktionär zu steuerlich abse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 5 Stammrechtssatz Unter Repräsentationsaufwendungen sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einna... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen, sind den im § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Bei Personen, deren Berufausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0027

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988 gilt nach Lehre und Rechtsprechung auch für Fremdmittelzinsen, wenn die Fremdmittel zur Finanzierung der Einkommensteuer aufgenommen wurden (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 38 zu § 20). Der besondere Zusammenhang der mit Fremdmitteln erfolgten Vorfinanzierung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist zu beachten, daß die strittigen Aufwendungen zur Gänze jenem Bereich zuzuordnen sind, bei dem gemäß § 20 EStG 1988 eine Abgrenzung der durch den Betrieb (Beruf) einerseits und die private Lebensführung andererseits veranlaßten Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung ein überdurchschnittlicher Energieverbrauch bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 6 Stammrechtssatz Das gesellschaftliche Ansehen fördert nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern gleichermaßen die Bewirtung, die ein politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß nicht jede berufliche Tätigkeit in gleicher Weise oder in gleichem Ausmaß mit Belastungen und Strapazen für den menschlichen Körper verbunden ist; dementsprechend kann auch der Aufwand für die regelmäßige Körperpflege ein unterschiedliches zeitliches und finanzielles Ausmaß erforderlich machen. Dies ä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Befindet sich in einer Wohnung neben Schlafzimmer, Küche und den üblichen sanitären Nebenräumlichkeiten nur EIN Wohnraum, so spricht schon dieser Umstand gegen die der Lebenserfahrung widersprechenden Annahme einer ausschließlichen oder nah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0229 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind für die Abgrenzung der beruflichen Aufwendungen von jenen der privaten Lebensführung maßgebend und gelten daher gleichermaßen für den betrieblichen wie für den außerbetrieblichen Bereich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ebenso wie der Aufwand für Kontaktlinsen ist auch der Aufwand für deren Reinigung dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130001.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter einem "Werbeaufwand" sind nicht nur Aufwendungen für "Reklame im weitesten Sinn" wie Ausgaben für Pressewerbung, Rundfunkwerbung und Fernsehwerbung, Plakate, Prospekte etc zu verstehen. Auch Bewirtungen anläßlich von konkreten Wahlveranstaltungen können bei einem politischen Funktionär zu steuerlich abse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 5 Stammrechtssatz Unter Repräsentationsaufwendungen sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einna... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen, sind den im § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Bei Personen, deren Berufausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0027

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988 gilt nach Lehre und Rechtsprechung auch für Fremdmittelzinsen, wenn die Fremdmittel zur Finanzierung der Einkommensteuer aufgenommen wurden (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 38 zu § 20). Der besondere Zusammenhang der mit Fremdmitteln erfolgten Vorfinanzierung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist zu beachten, daß die strittigen Aufwendungen zur Gänze jenem Bereich zuzuordnen sind, bei dem gemäß § 20 EStG 1988 eine Abgrenzung der durch den Betrieb (Beruf) einerseits und die private Lebensführung andererseits veranlaßten Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung ein überdurchschnittlicher Energieverbrauch bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte. European Case ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 6 Stammrechtssatz Das gesellschaftliche Ansehen fördert nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern gleichermaßen die Bewirtung, die ein politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

Entscheidungen 1.831-1.860 von 2.749

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