RS Vwgh 1997/10/22 93/13/0267

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Veröffentlicht am 22.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;

Rechtssatz

Die Zuordnung zum Betriebsvermögen erfordert eine endgültige Funktionszuweisung, an welcher es aber fehlt, wenn der Einsatz im Betrieb erst als möglich in Betracht kommt, aber noch nicht sicher ist (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Tz 46 zu § 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130267.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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