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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Kriterien für die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind für die Abgrenzung der beruflichen Aufwendungen von jenen der privaten Lebensführung maßgebend und gelten daher gleichermaßen für den betrieblichen wie für den außerbetrieblichen Bereich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993130033.X02Im RIS seit
20.11.2000