RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Rechtssatz

Die Kriterien für die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind für die Abgrenzung der beruflichen Aufwendungen von jenen der privaten Lebensführung maßgebend und gelten daher gleichermaßen für den betrieblichen wie für den außerbetrieblichen Bereich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130033.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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