Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Liegen unbestritten ausschließlich betrieblich genutzte Räumlichkeiten nicht im Wohnungsverband des Abgabepflichtigen, dann ergibt sich regelmäßig nicht die Notwendigkeit, Kosten, die für die Adaptierung (Instandhaltung) und Einrichtung solcher Räume aufgewendet werden, von jenen Kosten abzugren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, daß gleichartige Aufwendungen häufig auch im Bereich der privaten Lebensführung anfallen, was eine klare Abgrenzung erf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer AHS Latein und Geschichte. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1990 machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten für eine Londonreise mit Teilnahme am Colloquium Classicum XIII (S 10.290,--) und für eine vom Pädagogischen Institut veranstaltete Berlinexkursion (S 6.450,--) geltend. Das Finanzamt verweigerte den geltend gemachten Aufwendungen mit der Begründung: , diese stellten gemäß § 20 EStG 1988... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer AHS Latein und Geschichte. Anläßlich eines Antrages auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1990 machte die Beschwerdeführerin Werbungskosten für eine Londonreise mit Teilnahme am Colloquium Classicum XIII (S 10.290,--) und für eine vom Pädagogischen Institut veranstaltete Berlinexkursion (S 6.450,--) geltend. Das Finanzamt verweigerte den geltend gemachten Aufwendungen mit der Begründung: , diese stellten gemäß § 20 EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kosten von Reisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen (Hinweis E 26.1.1993, 88/14/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140133.X01 Im RIS seit 18.01.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Grund für die längere Dauer der Reise (Erlangung eines günstigeren Flugtarifs) und die allenfalls dadurch eröffnete Möglichkeit, zahlreiche allgemein interessierende Programmpunkte in das Reiseprogramm aufzunehmen, ändert nichts an der durch das entstandene Mischprogramm gegebenen privaten Mitveranlassung der Reise. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kosten von Reisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen (Hinweis E 26.1.1993, 88/14/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1992140133.X01 Im RIS seit 18.01.2001 mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Grund für die längere Dauer der Reise (Erlangung eines günstigeren Flugtarifs) und die allenfalls dadurch eröffnete Möglichkeit, zahlreiche allgemein interessierende Programmpunkte in das Reiseprogramm aufzunehmen, ändert nichts an der durch das entstandene Mischprogramm gegebenen privaten Mitveranlassung der Reise. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren in E ein Elektrounternehmen (Handel und Installation). Er ermittelte den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972. Die steuerpflichtigen Umsätze betrugen rund S 8,1 Mio (1985), S 4,2 Mio (1986) bzw. S 10,1 Mio (1987). Der Beschwerdeführer erzielte in diesen Jahren ein steuerpflichtiges Einkommen von rund S 693.000,--, S 417.000,-- bzw. S 571.000,--. Im Betrieb des Beschwerdeführers waren in den Streitjahren seine ledigen Töchter V (geb. 1944) und S (... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt den Handel mit Friseureinrichtungen. Ihr Geschäftsführer ist der Zweitbeschwerdeführer, der eine Stammeinlage im Ausmaß von 10 % des Stammkapitals hält. Die Drittbeschwerdeführerin hält an der Erstbeschwerdeführerin eine Stammeinlage im Ausmaß von 90 % des Stammkapitals. Bei der Erstbeschwerdeführerin wurde für den Zeitraum 1988 bis 1990 eine Buch- und Betriebsprüfung durchgeführt. Die Prüferin traf d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/25 93/15/0003 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH ist nach der Verkehrsauffassung bei Betrieben von mittlerer Größe die Zurverfügungstellung von Dienstwohnungen an Arbeitnehmer nicht üblich (Hinweis: E 17.9.1990, 89/15/0019; E 22.9.1992, 88/14/0058). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0182
95/15/0183
Rechtssatz: Sind bestimmte Kunden nicht bereit, dem Unternehmer (einer GmbH) Betriebsräumlichkeiten als Scha... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH machte in ihren Steuererklärungen für das Jahr 1989 Vorsteuern in Höhe von S 125.417,-- sowie einen Aufwand von S 1,254.168,-- jeweils aus dem Titel Repräsentationspauschale bei Exporten geltend. Bei der Veranlagung zur Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1989 wurden diese Vorsteuern bzw dieser Aufwand mit der Begründung: nicht anerkannt, daß die zum EStG 1972 bzw KStG 1966 ergangene Verordnung BGBl Nr 350/1976 im Geltungsbereich des EStG 1988 bzw KStG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - im Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung bereits Universitätsdozent und Primararzt - war am AKH in Wien im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Arzt beschäftigt. In diesem Dienstverhältnis war er im Jahr 1988 karenziert. Er konnte deshalb im Jahr 1988 aufgrund eines befristeten Dienstverhältnisses am Landeskrankenhaus Salzburg tätig sein. In diesem Jahr bezog er aufgrund der ärztlichen Tätigkeit in Salzburg sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch -... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 wurde hinsichtlich eines im Jahr 1988 um rd S 468.000,-- angeschafften (geleasten) Personenkraftwagens Marke Mercedes 230 E festgestellt, daß ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlaßt gewesen sei. Der Prüfer errechnete steuerlich relevante Anschaffungskosten in Höhe von S 388.843,-- (S 350.000,-- plus S 38.843,-- für Sicherheitseinrichtungen), ds rd 83 % der "Aut... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und betreibt im 5. Wiener Gemeindebezirk eine Ordination. Für das Jahr 1988 reichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und in deren Rahmen teilweise außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972, für welche der Hälftesteuersatz beantragt wurde, erklärte. Bei den außerordentli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit erzielte er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit. Aufwendungen (Ausgaben) der Jahre 1986 und 1987 für Fachliteratur (1986: 9.109 S; 1987: 28.385 S) und Fortbildung (1986: 102.545 S; 1987: 96.262 S) berücksichtigte der Beschwerdeführer zur Gänze als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bei Erlassung der Einkommensteuerbes... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH machte in ihren Steuererklärungen für das Jahr 1989 Vorsteuern in Höhe von S 125.417,-- sowie einen Aufwand von S 1,254.168,-- jeweils aus dem Titel Repräsentationspauschale bei Exporten geltend. Bei der Veranlagung zur Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1989 wurden diese Vorsteuern bzw dieser Aufwand mit der Begründung: nicht anerkannt, daß die zum EStG 1972 bzw KStG 1966 ergangene Verordnung BGBl Nr 350/1976 im Geltungsbereich des EStG 1988 bzw KStG ... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1987 bis 1989 wurde hinsichtlich eines im Jahr 1988 um rd S 468.000,-- angeschafften (geleasten) Personenkraftwagens Marke Mercedes 230 E festgestellt, daß ein Teil der Anschaffungskosten repräsentativ veranlaßt gewesen sei. Der Prüfer errechnete steuerlich relevante Anschaffungskosten in Höhe von S 388.843,-- (S 350.000,-- plus S 38.843,-- für Sicherheitseinrichtungen), ds rd 83 % der "Aut... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und betreibt im 5. Wiener Gemeindebezirk eine Ordination. Für das Jahr 1988 reichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und in deren Rahmen teilweise außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972, für welche der Hälftesteuersatz beantragt wurde, erklärte. Bei den außerordentli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §2 Abs1;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sind Abschnittsteuern, dh daß für Zwecke der Erhebung dieser Steuern die in bestimmten Zeitabschnitten verwirklichten Tatbestände periodisc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung für die Anschaffung eines bestimmten Personenkraftwagens ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Habilitation eines an einer Universitätsklinik tätigen Arztes sind grundsätzlich Fortbildungskosten (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0227; E 7.1.1981, 418/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Systematik des EStG fordert, daß im Rahmen der Einkommensermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Ist eine Aufwendung durch mehre... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 erkennt die Abzugsfähigkeit von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben unter bestimmten Voraussetzungen ganz allgemein, nicht nur bei Vorliegen von Ausfuhrumsätzen - anders als § 20 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß im EStG 1988 der § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 mit "ganz geringfügigen verbalen Veränderungen" übernommen wurde, teilt der VwGH nicht; Während § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1972 hinsichtlich Repräsentationsaufwendungen ein absolutes Abzugsv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und weder ein Umzug noch die tägliche Rückkehr zur Familienwohnung zumutbar ist, sind dadurch bedingte Aufwendungen einkünftemindernd (als Betriebsausgaben oder als W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: DurchschnittssatzV abziehbare Repräsentationsaufwendungen 1976 §2;EStG 1972 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;KStG 1966 §16 Z2;KStG 1966 §7 Abs1;KStG 1988 §7 Abs1;UStG 1972 §14;
Rechtssatz: ES trifft nicht zu, daß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 ohne Erlassung der entsprechenden V nicht angewendet werden könnte. Mangels V über entsprechende Durch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §15;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Das Ausmaß einerseits der betrieblichen und andererseits der repräsentativen Veranlassung für die Anschaffung eines bestimmten Personenkraftwagens ist in Ansehung der AfA anschaffungsbezogen zu beurteilen und kann solcherart keiner Änderung un... mehr lesen...