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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 6Stammrechtssatz
Das gesellschaftliche Ansehen fördert nicht nur die Bewirtung, die ein Unternehmer Geschäftsfreunden, sondern gleichermaßen die Bewirtung, die ein politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - möglichen Wählern, anderen politischen Funktionären usw - zuteil werden läßt. Eine andere Betrachtung wäre lediglich bei der Bewirtung von Arbeitnehmern des politischen Funktionärs angezeigt (Hinweis auf E vom 31.5.1983, 83/14/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011