RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1997
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Ebenso wie der Aufwand für Kontaktlinsen ist auch der Aufwand für deren Reinigung dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994130001.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten