Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.771-1.800 von 2.749

RS Vwgh 1998/4/23 95/15/0191

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EheG §55a;EheG §81;EStG 1988 §18 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §20 Abs3;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob Rentenzahlungen aufgrund einer Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 EheG) anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Ehe (§ 55a EheG) v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

RS Vwgh 1998/4/23 95/15/0191

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zuwendungen, die ausschließlich oder überwiegend auf familiärer Grundlage erbracht werden, sind gem § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 vom Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten ausgeschlossen (Hinweis E 21.7.1993, 91/13/0163). Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

RS Vwgh 1998/4/23 95/15/0191

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EheG §55a;EheG §81;EStG 1988 §18 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §20 Abs3;
Rechtssatz: Die Lösung der Frage, ob Rentenzahlungen aufgrund einer Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (§ 81 EheG) anläßlich der einvernehmlichen Scheidung der Ehe (§ 55a EheG) v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

RS Vwgh 1998/4/23 95/15/0191

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EStG 1988 §20 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Zuwendungen, die ausschließlich oder überwiegend auf familiärer Grundlage erbracht werden, sind gem § 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988 vom Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten ausgeschlossen (Hinweis E 21.7.1993, 91/13/0163). Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/15 98/14/0004

Die Beschwerdeführerin ist Lehrerin in einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1995 machte sie als Werbungskosten u.a. Ausgaben für den "Weiterbildungslehrgang in Supervision, Personal- und Organisationsentwicklung" sowie für die Anschaffung von diversen Fachbüchern geltend. Das Finanzamt forderte die Beschwerdeführerin auf, den Kursinhalt sowie die berufliche Verwertung des Kurses zu beschreiben und anzufüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/15 98/14/0004

Die Beschwerdeführerin ist Lehrerin in einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1995 machte sie als Werbungskosten u.a. Ausgaben für den "Weiterbildungslehrgang in Supervision, Personal- und Organisationsentwicklung" sowie für die Anschaffung von diversen Fachbüchern geltend. Das Finanzamt forderte die Beschwerdeführerin auf, den Kursinhalt sowie die berufliche Verwertung des Kurses zu beschreiben und anzufüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.04.1998

RS Vwgh 1998/4/15 98/14/0004

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Weiterbildung in Fertigkeiten, die ganz allgemein für den außerberuflichen Bereich wie auch für verschiedene berufliche Bereiche Bedeutung haben und zudem der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Randbereich dienlich sind, führt bei diesem nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.04.1998

RS Vwgh 1998/4/15 98/14/0004

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Besucht eine Lehrerin, die an einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt unterrichtet, einen Lehrgang, der der Weiterentwicklung des professionellen Handelns im Bereich von Personalentwicklungsprozessen, Organisationsentwicklungsprozessen sowie der Supervision dient, so findet eine berufsspezifische Wissensvermittlung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.04.1998

RS Vwgh 1998/4/15 98/14/0004

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Weiterbildung in Fertigkeiten, die ganz allgemein für den außerberuflichen Bereich wie auch für verschiedene berufliche Bereiche Bedeutung haben und zudem der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Randbereich dienlich sind, führt bei diesem nicht zu einer berufsspezifischen Bedingtheit der Aufwendungen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.04.1998

RS Vwgh 1998/4/15 98/14/0004

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Besucht eine Lehrerin, die an einer höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt unterrichtet, einen Lehrgang, der der Weiterentwicklung des professionellen Handelns im Bereich von Personalentwicklungsprozessen, Organisationsentwicklungsprozessen sowie der Supervision dient, so findet eine berufsspezifische Wissensvermittlung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.04.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/1/27 94/14/0017

Gesellschafter der am 15. Dezember 1986 mit Wirkung ab 1. Jänner 1987 gegründeten beschwerdeführenden GmbH & Co KG (idF Beschwerdeführerin) sind Dkfm. Helmut H. als Kommanditist und eine GmbH als Komplementärin (idF GmbH), deren Geschäftsführer und zu 85 %, somit wesentlich beteiligter Gesellschafter ebenfalls Dkfm. Helmut H. ist. Dkfm. Helmut H. ist an der Beschwerdeführerin mit einer Einlage von 95.000 S, die GmbH mit einer solchen von 5.000 S beteiligt. Zur Vorgeschichte de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.01.1998

RS Vwgh 1998/1/27 94/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1998/22, S 570-572; SWK 1998/31, S 684-687;
Rechtssatz: Für die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben ist die Verwendung der Geldmittel maßgeblich, die durch die Schuldaufnahme verfügbar gemacht wurden. Ob nämlich ein Kredi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1998

RS Vwgh 1998/1/27 94/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1998/22, S 570-572; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 5 Stammrechtssatz Ein Fremdmittelaufwand ist nur dann als betrieblich veranlaßt anzusehen, wenn die Fremdmittel tatsächlich d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.01.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/18 96/15/0259

In den Streitjahren erzielte der - ledige - Beschwerdeführer neben anderen Einkünften solche aus nichtselbständiger Arbeit als Steuerberater-Berufsanwärter. Er machte in seinen Einkommensteuererklärungen Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung (Mietaufwendungen für eine Wohnung in SA von 62.400 S für 1991 und 69.600 S für 1992) und Familienheimfahrten von SA nach B (8.340 S für 1991) geltend. Er beabsichtige, nach Ablegung der Steuerberaterprüfung in seinem Wohnort B eine Steuerb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/18 96/15/0259

In den Streitjahren erzielte der - ledige - Beschwerdeführer neben anderen Einkünften solche aus nichtselbständiger Arbeit als Steuerberater-Berufsanwärter. Er machte in seinen Einkommensteuererklärungen Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung (Mietaufwendungen für eine Wohnung in SA von 62.400 S für 1991 und 69.600 S für 1992) und Familienheimfahrten von SA nach B (8.340 S für 1991) geltend. Er beabsichtige, nach Ablegung der Steuerberaterprüfung in seinem Wohnort B eine Steuerb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/12/18 96/15/0259

In den Streitjahren erzielte der - ledige - Beschwerdeführer neben anderen Einkünften solche aus nichtselbständiger Arbeit als Steuerberater-Berufsanwärter. Er machte in seinen Einkommensteuererklärungen Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung (Mietaufwendungen für eine Wohnung in SA von 62.400 S für 1991 und 69.600 S für 1992) und Familienheimfahrten von SA nach B (8.340 S für 1991) geltend. Er beabsichtige, nach Ablegung der Steuerberaterprüfung in seinem Wohnort B eine Steuerb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wohnt der Abgabepflichtige am Beschäftigungsort, so sind der Freundeskreis am bisherigen Wohnort und die dortigen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkte jedenfalls keine beachtenswerten
Gründe: für die Beibehaltung des Wohnsitzes am bisherigen Wohnort. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und die Verlegung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 ES... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/03 88/14/0081 3 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wohnt der Abgabepflichtige am Beschäftigungsort, so sind der Freundeskreis am bisherigen Wohnort und die dortigen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkte jedenfalls keine beachtenswerten
Gründe: für die Beibehaltung des Wohnsitzes am bisherigen Wohnort. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wohnt der Abgabepflichtige am Beschäftigungsort, so sind der Freundeskreis am bisherigen Wohnort und die dortigen gesellschaftlichen Anknüpfungspunkte jedenfalls keine beachtenswerten
Gründe: für die Beibehaltung des Wohnsitzes am bisherigen Wohnort. European Case L... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und die Verlegung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 ES... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und die Verlegung des Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 ES... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/03 88/14/0081 3 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

RS Vwgh 1997/12/18 96/15/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/03 88/14/0081 3 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/26 95/13/0061

Die Beschwerdeführerin ist Schauspielerin und bezog in ihrem Beruf im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger ebenso wie aus nichtselbständiger Arbeit. Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens besteht über die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, bestimmte im Streitjahr getätigte Aufwendungen ihrer beruflichen Veranlassung wegen als Betriebsausgaben und Werbungskosten anzusetzen und die auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuern abzuziehen, o... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/11/26 95/13/0061

Die Beschwerdeführerin ist Schauspielerin und bezog in ihrem Beruf im Streitjahr Einkünfte aus selbständiger ebenso wie aus nichtselbständiger Arbeit. Streit zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens besteht über die Frage, ob die Beschwerdeführerin berechtigt ist, bestimmte im Streitjahr getätigte Aufwendungen ihrer beruflichen Veranlassung wegen als Betriebsausgaben und Werbungskosten anzusetzen und die auf diese Aufwendungen entfallenden Vorsteuern abzuziehen, o... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0061

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;RDG §70 Abs5;RDG AmtskleidV 1962 §1 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0104 8 (hier: gilt auch für Schauspieler und die von diesen selbst beschafften Kostüme) Stammrechtssatz Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0061

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Aufwand für solche Bekleidungsstücke, die als Kostüm für eine Rolle in einer künstlerischen Produktion vom Abgabepflichtigen angeschafft und in der Folge dem Kostümbildner bis zum Abschluß der Produktion mit der Wirkung übergeben worden sind, daß eine private Nutzung solcher Kleidungsstücke für einen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

RS Vwgh 1997/11/26 95/13/0061

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Unmittelbar durch den Beruf veranlaßte Kosten (auch Berufskrankheitskosten) sind steuerlich anzuerkennen, bloß erhöhter Pflegeaufwand infolge besonderer beruflicher Beanspruchung von Haut und Haar hingegen ist den Lebensführungskosten iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 zuzuordnen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1997

Entscheidungen 1.771-1.800 von 2.749

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