RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0027

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.1997
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988 gilt nach Lehre und Rechtsprechung auch für Fremdmittelzinsen, wenn die Fremdmittel zur Finanzierung der Einkommensteuer aufgenommen wurden (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 38 zu § 20). Der besondere Zusammenhang der mit Fremdmitteln erfolgten Vorfinanzierung der Einkommensteuer mit den nachfolgend aus der Kaufpreisforderung erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen gebietet keine abweichende Betrachtungsweise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993130027.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten