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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z6;Rechtssatz
Das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 6 EStG 1988 gilt nach Lehre und Rechtsprechung auch für Fremdmittelzinsen, wenn die Fremdmittel zur Finanzierung der Einkommensteuer aufgenommen wurden (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Tz 38 zu § 20). Der besondere Zusammenhang der mit Fremdmitteln erfolgten Vorfinanzierung der Einkommensteuer mit den nachfolgend aus der Kaufpreisforderung erzielten Einkünften aus Kapitalvermögen gebietet keine abweichende Betrachtungsweise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993130027.X01Im RIS seit
07.06.2001