Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 1.861-1.890 von 2.749

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß nicht jede berufliche Tätigkeit in gleicher Weise oder in gleichem Ausmaß mit Belastungen und Strapazen für den menschlichen Körper verbunden ist; dementsprechend kann auch der Aufwand für die regelmäßige Körperpflege ein unterschiedliches zeitliches und finanzielles Ausmaß erforderlich machen. Dies ä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ebenso wie der Aufwand für Kontaktlinsen ist auch der Aufwand für deren Reinigung dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1994130001.X02 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 93/13/0296

Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 96/13/0172

Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In seinen Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1992 und 1993 hatte er eine Wiener Adresse als Wohnort angegeben. Die in den Verwaltungsakten einliegenden Lohnzettel für die Jahre 1992 und 1993 weisen demgegenüber allerdings ebenso wie die für diese Jahre vorgelegten Versicherungsbestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben eine Adresse in M. als Wohnort des Beschwerdeführers aus. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 93/13/0296

Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 93/13/0296

Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 96/13/0172

Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In seinen Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1992 und 1993 hatte er eine Wiener Adresse als Wohnort angegeben. Die in den Verwaltungsakten einliegenden Lohnzettel für die Jahre 1992 und 1993 weisen demgegenüber allerdings ebenso wie die für diese Jahre vorgelegten Versicherungsbestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben eine Adresse in M. als Wohnort des Beschwerdeführers aus. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/9 96/13/0172

Der Beschwerdeführer ist Polizeibeamter. In seinen Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1992 und 1993 hatte er eine Wiener Adresse als Wohnort angegeben. Die in den Verwaltungsakten einliegenden Lohnzettel für die Jahre 1992 und 1993 weisen demgegenüber allerdings ebenso wie die für diese Jahre vorgelegten Versicherungsbestätigungen zum Zwecke der Geltendmachung von Sonderausgaben eine Adresse in M. als Wohnort des Beschwerdeführers aus. Der Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen nur die für den Haushalt des Abgabepflichtigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 93/13/0296

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/15 93/15/0083 3 Stammrechtssatz Soweit sich Aufwendungen für die Lebensführung und Aufwendungen beruflicher Natur nicht einwandfrei trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Insofern besteht ein Aufteilungsverbot; im Interesse der S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen nur die für den Haushalt des Abgabepflichtigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

RS Vwgh 1997/7/9 96/13/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988 dürfen nur die für den Haushalt des Abgabepflichtigen aufgewendeten Beträge bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Eine Erstreckung dieser Vorschrift auf Aufwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 96/13/0132

Der Beschwerdeführer ist Beamter der Staatsanwaltschaft E mit dem Dienstort O. Er hat als Anklagevertreter im bezirksgerichtlichen Verfahren auch Dienst beim Bezirksgericht X und vertretungsweise für die Dauer von Urlauben, Krankenständen und Dienstfreistellungen von Kollegen auch Dienst an anderen Bezirksgerichten des Burgenlandes zu versehen und dabei in seiner Funktion als öffentlicher Ankläger auch an Ortsaugenscheinsverhandlungen im gesamten Gebiet des Burgenlandes teilzunehmen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 92/13/0273

Der Beschwerdeführer betreibt in Form eines im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmens ein Tabakspezialitätengeschäft mit einem Verkaufslokal im 1. Wiener Gemeindebezirk. Anläßlich einer die Jahre 1982 bis 1988 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden zahlreiche als Betriebsausgaben geltend gemachte Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Wohnung in Wien I, W-Straße, einer Wohnung in Wien XII, H-Straße, einer Wohnung in Wien XII, G-Straße, einem Einfamilienhaus in M, Nr 45, u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 96/13/0129

Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer der Casinos Austria AG. In seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleichs für das Kalenderjahr 1992 legte er ein Schreiben seines Dienstgebers vom 9. März 1993 vor, in welchem bestätigt wurde, daß er nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung der Casinos Austria AG entsprechend der betrieblichen Notwendigkeit jederzeit an einem Ort eingesetzt werden könne, an dem sich ein Spielbetrieb der Casinos Austria AG befinde. Der Beschwerdeführer s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 96/13/0132

Der Beschwerdeführer ist Beamter der Staatsanwaltschaft E mit dem Dienstort O. Er hat als Anklagevertreter im bezirksgerichtlichen Verfahren auch Dienst beim Bezirksgericht X und vertretungsweise für die Dauer von Urlauben, Krankenständen und Dienstfreistellungen von Kollegen auch Dienst an anderen Bezirksgerichten des Burgenlandes zu versehen und dabei in seiner Funktion als öffentlicher Ankläger auch an Ortsaugenscheinsverhandlungen im gesamten Gebiet des Burgenlandes teilzunehmen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/5/28 96/13/0129

Der Beschwerdeführer ist Dienstnehmer der Casinos Austria AG. In seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleichs für das Kalenderjahr 1992 legte er ein Schreiben seines Dienstgebers vom 9. März 1993 vor, in welchem bestätigt wurde, daß er nach den Bestimmungen der Betriebsvereinbarung der Casinos Austria AG entsprechend der betrieblichen Notwendigkeit jederzeit an einem Ort eingesetzt werden könne, an dem sich ein Spielbetrieb der Casinos Austria AG befinde. Der Beschwerdeführer s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die iZm einer doppelten Haushaltsführung entstehenden Kosten sind dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht. Dies trifft etwa dann zu, wenn der Ehegatte des AbgPfl in üblicher Entfernung vom Fam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0132

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/10/18 94/13/0101 1 (Hier ohne Klammerausdruck am Schluß) Stammrechtssatz Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muß, stellt keine Reise dar, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort auf Grund l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 92/13/0273

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Betriebsausgaben setzen Aufwendungen voraus, diese müssen nachgewiesen oder, wenn dies nicht möglich erscheint, zumindest glaubhaft gemacht werden (Hinweis E 6.10.1961, 1070/61). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0132

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auf die durch fallweisen Termindruck im Einzelfall möglichen Besonderheiten Bedacht zu nehmen, verbietet die durch die gesetzliche Regelung für die Annahme des Verpflegungsmehraufwandes gebotene typisierende Betrachtungsweise (Hinweis E 20.9.1995, 94/13/0253, 0254). European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 92/13/0273

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/25 91/13/0093 1 Stammrechtssatz Aufwendungen sind dann betrieblich veranlaßt, wenn die Leistung, für welche die Ausgaben erwachsen, ausschließlich oder doch vorwiegend aus betrieblichen Gründen erbracht wird, was ebenso nach der Verkehrsauffassung zu beurtei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die iZm einer doppelten Haushaltsführung entstehenden Kosten sind dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn für die doppelte Haushaltsführung eine berufliche Veranlassung besteht. Dies trifft etwa dann zu, wenn der Ehegatte des AbgPfl in üblicher Entfernung vom Fam... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

RS Vwgh 1997/5/28 96/13/0132

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Auf die durch fallweisen Termindruck im Einzelfall möglichen Besonderheiten Bedacht zu nehmen, verbietet die durch die gesetzliche Regelung für die Annahme des Verpflegungsmehraufwandes gebotene typisierende Betrachtungsweise (Hinweis E 20.9.1995, 94/13/0253, 0254). European Case Law... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.05.1997

Entscheidungen 1.861-1.890 von 2.749

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