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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z7;Rechtssatz
Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkreis - im wesentlichen die darin erwähnten Personen - kann ein die Wertschätzung für die eigene Person bei weitem übersteigender Werbecharakter dieser Aufwendungen für einen politischen Funktionär nicht erkannt werden. Die Aufwendungen für dieses Werk stellen daher Ausgaben für die Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011