RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3 impl;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Unter Repräsentationsaufwendungen sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfielen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu "repräsentieren".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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