Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die Kontrolle des menschlichen Stoffwechsels ist ebenso wie die Aufnahme der erforderlichen Nahrung und Flüssigkeit dem Bereich der Lebensführung zuzurechnen, selbst wenn mit der Berufsausübung ein überdurchschnittlicher Energieverbrauch bzw Flüssigkeitsverbrauch verbunden sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130001.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.07.2018