Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0157 E 16. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/79 E 22. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen nicht ersetzt, und die
Gründe: hiefür sind für die Beurteilung der Frage, ob Werbungskosten vorliegen, insoweit belanglos, wenn die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich im Zusa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Liegen mehrere Dienstorte vor, sind die reinen Fahrtkosten zwischen den einzelnen Dienstorten als Werbungkosten anzuerkennen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988140023.X02 Im RIS seit 08.10.1991 Zuletzt aktualisiert am 12.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landesbeamter, machte in seinem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1989 Fahrtkosten in der Höhe von S 21.134,40, die ihm anläßlich des der Erreichung einer AHS-Matura dienenden Besuches eines Bundesgymnasiums für Berufstätige erwachsen seien, als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid qualifizierte die belangte Behörde diese Aufwendungen nicht als Berufsfortbildungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium eines B-Beamten, das auch betrieben wird, um die Voraussetzung für die Überstellung in einen höheren beruflichen Werdegang zu erfüllen, der Hochschulreife voraussetzt, kann nicht als Berufsfortbildung angesehen werden. Entsprechendes gilt auch für den Besuch einer Allgemeinbildenden H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Eine Ausbildung an einer höheren Schule ist auch dann als Ausbildung und nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf im Rahmen des sogenannten "zweiten Bildungsweges" (in einer Abendschule bzw in Abendkursen) erworben wird. Dies deshalb, weil das in solchen Schulen vermi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte 1988 Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft (35,21 ha), die nach Durchschnittssätzen ermittelt wurden, und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Geschäftshauses mit drei Geschäftseinheiten. Der Beschwerdeführer bewohnte in einem Vierkanthof seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Wohnräume mit einer Fläche von ca. 300 m2. In der Berufung gegen den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 1988 machte er erstmalig 80 v.H. Vorsteuer und ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Auch hinsichtlich eines Arbeitszimmers, das nicht in den Verband der dem Abgabepflichtigen als Haushalt dienenden Wohnung eingegliedert ist, muß die betriebliche Verwendung ein Ausmaß erreichen, das das Vorhandensein eines Arbeitszimmers unbedingt notwendig erscheinen läßt, um es als Betriebsvernmöge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers (hier: für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einem Geschäftshaus mit drei Geschäftseinheiten) kann nicht nur aus dem Raumbedarf aufzubewahrender Unterlagen des ersten Einkünftejahres beurteilt werden. Die Einrichtung eines Arbeitszimmers ist eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bilden eine Erbengemeinschaft (Witwe, Kinder) nach dem am 23. Juni 1987 verstorbenen Attila O-H. Dieser war Alleinerbe nach seinem am 27. April 1987 verstorbenen Vater Adalbert O-H. Ildiko L (Schwester des Attila O-H) ist pflichtteilsberechtigt nach ihrem Vater Adalbert O-H. Auf Grund eines im Dezember 1988 geschlossenen Erbübereinkommens hat die Erstbeschwerdeführerin das gesamte Prozeßrisiko einschließlich einer eventuell ergänzenden Pflichtteilsforderung aus ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0021 1 Stammrechtssatz Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (bei Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen), stellen weder Betrie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt 1986 von ihrem Vater ein Miethaus geschenkt. Der Geschenkgeber behielt sich ein Wohnungsrecht vor. Die Beschwerdeführerin begehrte anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1986 hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung der Abschreibung für Abnutzung vom Gebäude die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Jänner 1986 (§ 16 Abs. 1 Z. 8 lit. b EStG 1972) zugrundezulegen und dabei die Gründerzeitausstattung bei der Gebäudew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ÖBB-Bediensteter und versieht seinen Dienst als Zugbegleiter von S. aus auf verschiedenen Strecken. Für 1988 beantragte er die Eintragung eines steuerfreien Betrages in die Lohnsteuerkarte, wobei er unter anderem die Differenzbeträge zwischen den Tages- und Nächtigungsgeldsätzen des § 26 Z. 7 EStG und den Ersätzen des Arbeitgebers (Fahrgebühren) bei beruflich veranlaßten Reisen als erhöhte Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 geltend machte. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein selbständiger Zivilingenieur für Bauwesen, der auch ein technisches Büro für Feuerungs- und Installationsanlagen führt, machte für den Streitzeitraum Unternehmerreiseaufwand als Betriebsausgabe geltend. Anläßlich einer Betriebsprüfung wurde dieser Aufwand um Reisekosten in Höhe von netto S 4.540,-- für 1984, S 5.990,-- für 1985 und S 4.770,-- für 1986 für Fahrten von nicht mehr als 25 km vom Betriebsort gekürzt und den darauf entfallenden Vorsteuerbeträgen di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Reise in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG und Dienstreise in § 26 Z 7 EStG 1972 zur Entfernungsregel (20 - 25 km vom Betriebsort) für den Begriff der Reise und zur Mitwirkungspflicht (Behaup... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0066 E 17. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedweden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Gerade im Hinblick auf die zeitgemäßen Beförderungsmittel ist nach wie vor davon auszugehen, daß einem Steuerpflichtigen, der im örtlichen Nahbereich des Betriebes (des Dienstortes) Verrichtungen durchführt, im allgemeinen kein Verpflegungsaufwand erwächst. Werden daher keine außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Der Herstellungsaufwand für die Gründerzeitausstattung eines Miethauses muß dessen fiktive Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 nicht erhöhen. Entscheidend ist der zum jeweiligen Stichtag für das Gebäude erzielbare Marktpreis (Verkehrswert). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0183 E 28. März 1990 RS 2 Stammrechtssatz § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bietet die Möglichkeit pauschaler Berücksichtigung von Reisekosten. Aus der Bedachtnahme auf die "im § 26 Z 7 EStG 1972 angeführten Sätze" ergibt sich, daß jene Aufwendungen, für die Nächtigungsgelder vorgesehen sind (... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2;
Rechtssatz: Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssat... mehr lesen...
Nach Werbung und Beratung durch eine X GmbH (in der Folge: GmbH) betreffend die Errichtung und Vermietung von drei Häusern mit insgesamt 27 Wohnungen in der Stadt Salzburg vereinigten sich die Beschwerdeführer, die durchwegs außerhalb Salzburgs wohnen und arbeiten, am 14. Juni 1985 zu einer Miteigentümergemeinschaft. Noch am selben Tag beauftragten und bevollmächtigten die Beschwerdeführer die GmbH mit der Abwicklung des beschlossenen Bauvorhabens. Neben den Kosten für den Grundkauf u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0168
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 86; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Ausgleichsvermittlers aus. Für 1980 wurden keine Abgabenerklärungen abgegeben. Auf Grund von Ermittlungen des Finanzamtes wurde festgestellt, daß in diesem Jahr Einkünfte zugeflossen seien, was eine Schätzung zur Folge hatte. Abweichend von den Einkommensteuererklärungen 1984 und 1985 wurde vom Finanzamt die an die Ehegattin des Beschwerdeführers bezahlte Miete nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Weiters wurden Privatanteile der gelten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Eignung einer Tageszeitung oder Wochenzeitung, fallweise beruflich bedeutsame Informationen zu bieten, ändert nichts daran, daß Zeitungen wie zB eine Lokalzeitung auch bei einem Ausgleichsvermittler Wirtschaftsgüter darstellen, die ihrer Natur nach dem privaten Lebensbereich des Steuerpfl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und als Referent in der Geschäftsabteilung n1 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland tätig. Sein Aufgabengebiet umfaßt die Besteuerung von Körperschaften. Weiters ist er als Rechtsmittelreferent Mitglied eines Berufungssenates. Für das Jahr 1985 beantragte der Beschwerdeführer u.a. Kosten für Fachliteratur im Ausmaß von insgesamt S 10.836,-- als erhöhte Werbungskosten zu berücksichtigen. In dem Betrag waren auch K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 546;
Rechtssatz: Die im konkreten Fall angeführten juristischen Fachzeitschriften und Fachbücher sind derart auf spezifische berufliche Bedürfnisse des Abgabepflichtigen (hier Finanzbeamter) abgestellt, daß ihnen die Eignung fehlt, private Bedürfnisse literarisch interessie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 546;
Rechtssatz: Eines der Kriterien für die Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre ist die berufsbedingte Notwendigkeit eines Aufwandes. Ist sie zu bejahen, dann tritt eine allenfalls gegebene private Mitveranlassung des Aufwandes derart in den Hintergrund, daß... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für das Streitjahr Einkünfte aus Vermietung. Als Sonderausgaben machte sie Beiträge aus der Pflichtversicherung nach dem GSVG von rund S 109.214,-- geltend. Bei diesen handelte es sich teils um Beitragsrückstände seit 1982 (S 87.303,43), teils um laufende Beiträge (S 21.910,42) aus der erwähnten Sozialversicherung auf Grund einer Fahrschulbewilligung (§ 108 Abs. 3 KFG 1967), die der Beschwerdeführerin seit 1978 erteilt ist. Die Beschwerdeführerin hat al... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag50/01 Gewerbeordnung50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §21 Abs1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z2;EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §18 Abs2 Z2 lita;EStG 1972 §25 Abs1 Z3;EStG 1972 §29 Z1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;GewO 1973 §39;G... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezog im Jahre 1985 neben anderen Einkünften auch solche aus nichtselbständiger Arbeit als Arbeitnehmer einer inländischen Bank. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 1985 machte er für einen dienstlichen Aufenthalt in England, für den er von seinem Arbeitgeber nur das laufende Gehalt ohne Tagesdiäten ("sowie eine Wohnung in London") erhalten habe, die entsprechenden Tagesgelder als Werbungskosten geltend (227 Tagesdiäten zu S 507,--). Die Ehefrau sei in Ös... mehr lesen...