Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeiten entfernt, ohne daß dadurch der bisherige Mittelpunkt der Tätigkeit aufgegeben wird. Erstreckt sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf mehrere Ort... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Den Aufwendungen für einen beruflich veranlaßten zweiten Haushalt an einem Ort, der sich als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kann mangels einer Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 nicht mit den Sätzen des § 26 Z 7 EStG 1972 Rechnung getragen werden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere Aufenthalt ermöglicht es ihm, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der alleine die Annahme v... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geborene, ledige Beschwerdeführerin war in den Streitjahren als Lehrerin an der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe und der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe in A tätig und bezog in dieser Eigenschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie beantragte für die Streitjahre jeweils die Eintragung eines Freibetrages u.a. wegen erhöhter Werbungskosten und machte in diesem Zusammenhang geltend die Fahrtkosten für die wöchentlichen Heimfahrte... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger es unterläßt, sich eine durchgehend benützbare Wohnung in der Nähe seines Beschäftigungsortes zu besorgen, deren Kosten den nicht abzugsfähigen Ausgaben gem § 20 EStG 1972 zuzurechnen sind, sondern es vorzieht, die ihm vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunft, die nach s... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Fahrtkosten, die sich aus der Wahl oder Beibehaltung des Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergeben, gehören zu den nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche
Gründe: bedingt ist. Aus der Tatsache, daß ein St... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn ein Steuerpflichtiger, die unter anderem "Kochen und Servierkunde" unterrichtet, aus der von ihm bezogenen Zeitschrift "Kochjournal und Backjournal" Anregungen für Unterricht gewonnen hat, handelt es sich dabei nicht um ein Arbeitsmittel, ohne welches der Steuerpflichtige seinen Beruf nicht ausüben kan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte 1980 bis 1984 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrer, positive (1980 und 1981) sowie negative (1982 bis 1984) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Inhaber eines technischen Büros und negative (1984 positive) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Gefolge einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung ergingen (für 1980 bis 1983 im wiederaufgenommenen Verfahren) Abgabenbescheide, gegen die der Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Abweichende Rechtsprechung eines anderen Tribunal:
E VfGH 1995/03/07, B 301/94 ;
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 534;
FJ 1995/1, S 7-14;
Rechtssatz: Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher seinen Wohnsitz in D hat, ist Beamter. Sein Dienstort ist Wien. Außerdem ist der Beschwerdeführer Bürgermeister der Gemeinde D. Wie sich aus den im Verwaltungsakt befindlichen, die Streitjahre betreffenden Lohnzetteln, ausgefertigt einerseits vom Bundesrechenzentrum, andererseits von der Gemeinde D, ergibt, waren für den Beschwerdeführer hinsichtlich des fraglichen Zeitraumes zwei Lohnsteuerkarten ausgestellt worden. Aus den vom Bundesrechenzentrum ausgef... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 481;
Rechtssatz: Aus dem Titel "Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung" mit einem eigenen Kfz dürfen keine höheren Werbungskosten als die normierten Pauschbeträge abgesetzt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn solche nachzuweisen wären (Hinweis E 13.5.1960,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Offizier des österreichischen Bundesheeres, wurde von seinem Arbeitgeber im Jahre 1988 beauftragt, in diesem Jahr zu Fortbildungszwecken an Schulungen auf Luftwaffenstützpunkten in den USA teilzunehmen. Er erhielt hiefür von seinem Dienstgeber Reisegebühren. Diese Reisegebühren übersteigende erhöhte Werbungskosten im Zusammenhang mit dem erwähnten Auftrag machte der Beschwerdeführer zur Eintragung auf der Lohnsteuerkarte geltend. Mit dem vor dem Verwaltun... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Vertragsbedienstete in einem öffentlichen Dienstverhältnis und unterrichtet in dieser Eigenschaft als Lehrerin an einer Berufsschule in Salzburg. Laut Dienstvertrag bestand für sie die Verpflichtung, "in angemessener Zeit die Lehramtsprüfung für Berufsschulen abzulegen". Dieser Verpflichtung entsprach die Beschwerdeführerin, indem sie von 15. September 1986 bis Juli 1987 die berufspädagogische Akademie in Linz besuchte und anschließend die Lehramtsprüf... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, in welcher Höhe Kosten, die der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit der Ablegung der Lehramtsprüfung erwachsen sind, als abzugsfähige Kosten der Berufsfortbildung (Werbungskosten gemäß § 16 EStG) anzusehen sind. Der Beschwerdefall entspricht in allen entscheidungswesentlichen Belangen dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag unter Zl. 87/14/0149 entschiedenen. Aus den in diesem Erkenntnis genannten Gründen, die gleicherma... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Wird ein Soldat mit der Schulung an einem militärischen Stützpunkt eines anderen Staates beauftragt, die dort mehr als eine Woche dauert, liegt der Mittelpunkt seiner Tätigkeit nach einer Woche an dem erwähnten Stützpunkt; ab diesem Zeitpunkt ist sein Aufenthalt dort nicht mehr Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Hat ein Steuerpflichtiger Räume an verschiedenen Orten inne, ist an die Heimeigenschaft zur Verwirklichung des Tatbestandes "Wohnung" nicht die Anforderung zu stellen, daß die Räume den Mittelpunkt seines geselligen Lebens und seines Familienlebens bilden müssen; es darf sich aber auch nicht bloß um einen Raum handeln, in dem de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs2;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn die Behörde die Kraftfahrzeugkosten (anders als die Abgabenbehörde erster Instanz) nicht als Werbungskosten anerkennt, ohne dem abgabepflichtigen Arbeitnehmer zu der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Aufwendungen, die ein Vertragslehrer an einer Landesberufsschule im Zusammenhang mit dem Besuch eines Vorbereitungslehrganges für die Lehramtsprüfung tätigt, stellen grundsätzlich Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1972 dar (Hinweis E 3.4.1990, 89/14/0276). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §62 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die Pauschalierung von Mehraufwendungen für die Verwendungen des eigenen Kfz zu Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung gem § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 gilt nicht für solche Fahrten im Ausland. Für sie gilt die allgemeine Regel des § 16 Abs 1 erster Satz und des § 62 Abs 4 Z 1 EStG 1972. D... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 5 Stammrechtssatz Eine Wohnung nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1972 ist der Ort, von dem aus sich der Arbeitnehmer regelmäßig zu seiner Arbeitsstätte begibt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990140232.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;
Rechtssatz: Hält sich ein StPfl aus beruflichen Gründen einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort auf, so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise mit der für sie typischen Reisebewegung gesprochen werden. Eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß der pauschalen T... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Jener Verpflegungsaufwand, der einem StPfl regelmäßig dadurch erwächst, daß er aus beruflichen Gründen genötigt ist, einen Teil seiner Mahlzeiten außer Haus einzunehmen, stellt eine nichtabzugsfähige Aufwendung im Sinne des § 20 EStG 1972 dar. Liegt eine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 vor, so ist der Ve... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG betreibt die Lieferung, Montage und Wartung von Aufzugsanlagen. Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß mehreren Arbeitnehmern (Monteuren) die durch ihren privaten Telefonanschluß erwachsenen Kosten für Grundgebühr und eine Sprechstunde pro Monat von der Beschwerdeführerin ersetzt worden waren. Der Lohnsteuerprüfer beurteilte diese Ersatzleistungen, von denen bisher weder Lohnsteuer einbehalten noch Dienstgeberbeiträge entrichtet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §26 Z3;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991/464;
Rechtssatz: Macht ein Arbeitgeber im Fall einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers nicht von der Möglichkeit der Gewährung von Reisekostenersätzen iSd § 26 Z 7 EStG 1972 Gebrauch, sondern gewährt er seinem Arbeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer veräußerte im Oktober 1982 eine von ihm im August 1980 ersteigerte Liegenschaft. Der dabei erzielte Veräußerungserlös in Höhe von S 850.000,-- ist ihm im Jahr 1983 zugeflossen. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus diesem Spekulationsgeschäft für 1983 brachte er Zahlungen an seine in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Schwäger W.O. und H.O. in Höhe von S 120.000,-- als Vermittlungsprovisionen für den Liegenschaftsverkauf in Abzug. Das Finanzamt anerkannte ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Beamter, war im Streitjahr Personalvertreter und Gewerkschaftsfunktionär. Er hatte als Beamter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, als Vortragender bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft Einkünfte aus selbständiger Arbeit und erhielt Bezüge von der Gewerkschaft, die das Finanzamt als sonstige Einkünfte behandelte. Im Zusammenhang mit diesen beanspruchte er das Werbungskostenpauschale im Ausmaß von 50 v.H. der insgesamt empfangenen Vergütungen gemäß §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 370;
Rechtssatz: Sind Werbungskosten nur dem Grunde nach erwiesen, so ist ihre Höhe zu schätzen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch 02te Auflage § 16 Textziffer 24). European... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Aufwendungen, die in mehreren (jeweils die Abzugsfähigkeit von den korrespondierenden Einnahmen vermittelnden) Aufwendungszusammenhängen stehen, sind bei nicht eindeutiger Trennbarkeit zur Gänze nach dem überwiegenden Zusammenhang zuzuordnen, eine Aufteilung ist diesfalls nicht möglich. Eur... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wies in seiner Einkommensteuererklärung für 1986 neben negativen Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Aufsichtsratsmitglied sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer GesmbH aus. Im Zusammenhang mit den letztgenannten Einkünften beantragte er im Streitjahr unter anderem Aufwendungen in der Höhe von S 18.232,56 für ein Arbeitszimmer im Rahmen seiner Privatwohnung als Werbungskosten zu berücksichtigen. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher als Professor am T tätig ist, beantragte für 1987 die Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten durch eine entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Die Höhe der geltend gemachten Werbungskosten betrug insgesamt S 98.660,14. Bei der Ermittlung des monatlichen Freibetrages berücksichtige das Finanzamt von den geltend gemachten Werbungskosten - soweit dies für das verwaltungsgerichtliche Verfahren noch von Bedeutung ist - nicht die Kosten für die Ein... mehr lesen...