Der Beschwerdeführer erzielt ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor an einer AHS für die Unterrichtsfächer Latein und Englisch. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei dieser Einkunftsart die Berücksichtigung von Werbungskosten, ua für eine so bezeichnete Studienreise nach Ägypten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bezüglich dieser Reise ein genaues Programm des Reiseveranstalters, des Pädagogischen Institutes des Bundes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor an einer AHS für die Unterrichtsfächer Latein und Englisch. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei dieser Einkunftsart die Berücksichtigung von Werbungskosten, ua für eine so bezeichnete Studienreise nach Ägypten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bezüglich dieser Reise ein genaues Programm des Reiseveranstalters, des Pädagogischen Institutes des Bundes ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Lateinprofessors für eine Studienreise nach Ägypten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140171.X03 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Lateinprofessors für eine Studienreise nach Ägypten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140171.X03 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitgründer der SK-VersicherungAG. Zur Finanzierung des 1982 erfolgten Aktienerwerbes in Höhe von S 700.000,-- (7 % des Grundkapitals) nahm der Beschwerdeführer 1983 ein Darlehen in gleicher Höhe auf. Darlehensgeber war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("GmbH"), an der der Beschwerdeführer zu 25 % beteiligt ist. Die Verzinsung des Darlehens betrug 6 % jährlich. Für 1983 fielen Zinsen in Höhe von S 35.908,-- und für 1984 in Höhe von S 32.300,--, insges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nimmt der Abgabepflichtige zur Finanzierung eines Aktienerwerbes bei einer GmbH, an der er beteiligt ist, ein Darlehen auf, so haben nicht die tatsächlich der GmbH gezahlten Darlehenszinsen, sondern die der verdeckten Gewinnausschüttung zugrunde zu legenden Zinsen beim... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit November 1980 in X als Revisionsassistent beschäftigt war, beantragte als erhöhte Werbungskosten Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, Heimfahrten nach N und Verpflegungskosten. Das Finanzamt hat für die Kalenderjahre 1981 bis 1984 die beantragten Werbungskosten anerkannt. Für das Kalenderjahr 1985 begehrte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung von Werbungskosten in der Höhe von insgesamt S 35.044,--. Dieser Betrag wurde aufgegliedert in 9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können Aufwendungen, die sich dadurch ergeben, daß ein Steuerpflichtiger seinen Familienwohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung von seinem Arbeitsplatz beibehält, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sich die Unzumutbarkeit, den Famil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung, wenn der Abgabepflichtige als Berufsanwärter außerhalb des Familienwohnortes tätig wird, nach Beendigung der Ausbildung aber dorthin zurückzukehren beabsichtigt. European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw ab wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zugemutet werden kann, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1986, 84/14/0198). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz begründet jedenfalls die Vermutung, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten werde. Fahrtkosten eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind grundsätzlich keine Werbungsko... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Schauspielerin und erzielte in den Streitjahren sowohl Einkünfte aus selbständiger Arbeit als auch aus nichtselbständiger Arbeit. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß im Jahre 1984 vom Dienstgeber der Beschwerdeführerin - der K. GmbH - geleistete Beträge - eine "Gastspielentschädigung" in Höhe von S 2.970,-- und ein "Probenpauschale" in Höhe von S 13.000,-- - steuerlich nicht erfaßt worden waren. Der Gewinn aus selbständiger A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1972 §18 Abs2 Z2 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Auslegung des Begriffes "freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung" ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber des EStG 1972 unter diesem Begriff ausschließlich Weiterversicherungen iSd ASVG und weiterer i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist bei einer Kammer für Arbeiter und Angestellte als Leiter einer Außenstelle beschäftigt. Für das Jahr 1987 stellte er einen Antrag auf Eintragung eines steuerfreien Betrages auf der Lohnsteuerkarte wegen erhöhter Werbungskosten. Diese umfaßten - neben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr strittigen Aufwendungen - 24.020 S für Fachzeitschriften und Zeitungen und 50.003,96 S für Fachbücher. Das Finanzamt berücksichtigte von den insgesamt geltend gemac... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Angestellter der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch die Funktion als Beisitzer beim Arbeitsgericht und Einigungsamt, die Vertretung von Kammermitgliedern beim Arbeitsgericht, Einigungsamt und beim Schiedsgericht sowie die juristische Beratung auch in Form von kammerinternen Vorträgen. Für die Kalenderjahre 1983 und 1984 beantragte er, neben dem Pauschbetrag nach § 62 Abs. 1 EStG 1972 Werbungskosten in der Höhe von 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer zahlte an die in seinem Hotel als Saisonarbeiter beschäftigten Arbeitnehmer Nächtigungsgelder aus, die er im Sinn des § 26 Z 7 EStG 1972 steuerfrei beließ. Strittig ist, ob diese Nächtigungsgelder zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören oder nicht. Die belangte Behörde vertritt - dem Finanzamt folgend - die Ansicht, eine Dienstreise im Sinn der erwähnten Bestimmung bedinge stets eine Fortbewegung, somit das Verlassen des Dienstortes zur Dur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art134 Abs6;B-VG Art147 Abs6;B-VG Art86;DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Z5;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §17 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Es ist zwischen Richtern im Sinne des Art 86 B-VG und den Mitwirkenden aus dem Volk zu unterscheiden, wobei die Verfassung selbst nur die im Si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Sache des Abgabepflichtigen, der selbst um den Zusammenhang der Schriften mit seinem Beruf am besten Bescheid wissen muß, die Berufsbezogenheit für alle Schriften im einzelnen darzutun. Mangels einer solchen Offenlegung k... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienstreise muß, wie sich bereits aus der eigentümlichen Bedeutung des Wortes in seinem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers ergibt, im Interesse und über Auftrag des Arbeitgebers erfolgen. Der Arbeitgeber ist daher, falls er nicht unmittelbar selbs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in seinem Beruf eines Wirtschaftstreuhänders sowohl als Einzelunternehmer mit dem Betriebsort in W als auch als Geschäftsführer der PWT GmbH (an der der Beschwerdeführer zu 80 % und seine Ehegattin Dkfm. E.K. zu 20 % beteiligt waren) und als Prokurist der ETH GmbH (an der die Ehegattin des Beschwerdeführers mit 20 % beteiligt war) tätig. Die Einkünfte aus der Tätigkeit als nicht in einem Dienstverhältnis stehender Geschäftsführer der PWT wu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6;EStG 1972 §7; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 646;
Rechtssatz: Kosten, die einem Hauseigentümer für die Freimachung von Mietwohnungen erwachsen, sind als aktivierungspflichtiger Aufwand zu behandeln. Die Auffassung, derartige Freimachungskosten seien als sofort abzugsfähig zu behandeln, ist ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 646;
Rechtssatz: Ausführungen zur Nichtabzugsfähigkeit von Eigenleistungen (hier: des Hauseigentümers bei Renovierung seines Miethauses). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989130111.X08 Im RIS seit ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterrichtet an einem Bundesgymnasium Englisch und Geschichte. Am 29. März 1985 beantragte er - neben im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr strittigen Aufwendungen - die Berücksichtigung von 56.942 S als Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind im Rahmen eines 1984 durchgeführten Schüleraustausches nach Schottland angefallen. Es handelt sich dabei um Kosten für die Vorbereitung des Schüleraustausches im August 1984 und um Kosten als Begleitperson des Sch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0197 E 27. Juni 1989 RS 3 Stammrechtssatz Der Steuerpflichtige, der sich für die Pauschalierung des § 16 Abs 1 Z 9 EStG entscheidet, hat lediglich den Nachweis über die berufliche Notwendigkeit der Reise dem Grunde nach zu führen, es sei denn, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zufo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen zur Vorbereitung des Schüleraustausches im Ausland ist der unmittelbar betriebliche oder berufliche Anlaß maßgeblich. Grundsätzlich ist zwar bei allen Reisen denkbar, daß sie mehr oder weniger zu privaten Unternehmungen genutzt werden. Die Bedeutung dieser privaten Unternehmungen tritt aber im Geg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: AzF der beruflichen Veranlassung von Aufwendungen als Reisebegleitperson bei einem Schüleraustausch nach Schottland. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1987140099.X01 Im RIS seit 10.12.1991 Zuletzt aktualisiert am 04.... mehr lesen...