RS Vwgh 1991/10/8 88/14/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0157 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988140023.X01

Im RIS seit

08.10.1991

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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