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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Liegen mehrere Dienstorte vor, sind die reinen Fahrtkosten zwischen den einzelnen Dienstorten als Werbungkosten anzuerkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988140023.X02Im RIS seit
08.10.1991Zuletzt aktualisiert am
12.07.2010