Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.510 Dokumente

Entscheidungen 1.951-1.980 von 2.510

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/5 91/14/0191

Der als Hauptschullehrer die Fächer Informatik und Mathematik unterrichtende Beschwerdeführer machte in einem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Werbungskosten für den Ankauf eines "Computers mit Drucker" in Höhe von S 29.807,-- geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, er benötige den Computer zur Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit in den von ihm unterrichteten Fächern sowie zur Übung und Vertiefung bei se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/5 91/14/0191

Der als Hauptschullehrer die Fächer Informatik und Mathematik unterrichtende Beschwerdeführer machte in einem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Jahr 1989 Werbungskosten für den Ankauf eines "Computers mit Drucker" in Höhe von S 29.807,-- geltend. Über Vorhalt des Finanzamtes führte der Beschwerdeführer ergänzend aus, er benötige den Computer zur Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit in den von ihm unterrichteten Fächern sowie zur Übung und Vertiefung bei se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.10.1993

RS Vwgh 1993/10/5 91/14/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des § 13 EStG 1988 darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1993

RS Vwgh 1993/10/5 91/14/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsgutes stellt nämlich keinen Grund dar, die Absetzung für Abnutzung ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1993

RS Vwgh 1993/10/5 91/14/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein Computer mit Monitor zusammen mit dem Drucker und der Maus eine Einheit im Sinne des § 13 EStG 1988 darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140191.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1993

RS Vwgh 1993/10/5 91/14/0191

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsgutes stellt nämlich keinen Grund dar, die Absetzung für Abnutzung ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0078

Strittig ist im Beschwerdefall nur, ob dem Beschwerdeführer für Aufwendungen für eine Berufsausbildung seiner Kinder außerhalb des Wohnortes die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 gebührt. Der Beschwerdeführer begehrte die Zuerkennung dieses Pauschbetrages, weil die Kinder das von der Wohnung des Beschwerdeführers 27,3 Kilometer entfernte Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium besuchten; und zwar 1989 zwei Töchter (2. und 3. Klasse bzw. 1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 90/14/0057

An der im August 1984 gegründeten HVG II bürgerlichen Rechts (in der Folge: HVG) mit Sitz in X, Y-Straße 7, waren neben KL, KST sowie der L GmbH die übrigen in der dem Erkenntnis angeschlossenen Liste genannten mitbeteiligten Parteien über die C GmbH als Treuhänder beteiligt. Die Gesellschaftsanteile hatten eine Nominale von insgesamt 40 Mio S. Zum 1. Jänner 1986 übernahm die L GmbH die Gesellschaftsanteile von 122 Beteiligten im Nominale von 32,2 Mio S. In den Jahren 1987 und 1988 üb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0136

Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 (Die rund neunmonatige Kursteilnahme eines Gendarmeriebeamten aus Oberösterreich in Mödling führt zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, weshalb eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0219 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Berufsausbildung ist nach stRSp des VwGH der privaten Lebensführung zuzurechnen. Aufwendungen hiefür können daher nicht Werbungskosten sein (Hin... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 4 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Damit durch eine Dienstzuteilung am neuen Ort der Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, muß sie zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen (Hinweis E 27.6.1989, 88/1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0078

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §34 Abs8;
Rechtssatz: Die Rechtslage des § 34 Abs 8 EStG 1988 ist nicht anders als jene bei der Pauschalierung von Werbungskosten gemäß § 16 Abs 1 Z 9 in Verbindung mit § 26 Z 7 EStG 1972 (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0182; E 28.3.1990, 89/13/0183). In beiden Fällen müssen Aufwendungen zumindest dem Grunde nach nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 90/14/0057

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07, B 301/94; Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Die Qualifizierung eines Lehrganges als Berufsfortbildung erlaubt es, das Vorliegen von Werbungskosten grundsätzlich in Erwägung zu ziehen (Hinweis E 18.12.1990, 87/14/0149). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140136.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/21 93/14/0136

Der Beschwerdeführer ist als Gendarmeriebeamter einer oberösterreichischen Dienststelle zugewiesen. Vom 2. September 1991 bis 28. Juni 1992 wurde er zur beruflichen Fortbildung dem Grundausbildungslehrgang für dienstführende Wachebeamte der Gendarmeriezentralschule in Mödling dienstzugeteilt. Er machte als Werbungskosten neben Fahraufwendungen und Aufwendungen für Lehrmittel die Differenz zwischen den Tagesgeldsätzen für Inlandsdienstreisen nach der Reisegebührenvorschrift und den Sät... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 1 (Die rund neunmonatige Kursteilnahme eines Gendarmeriebeamten aus Oberösterreich in Mödling führt zu einem Mittelpunkt der Tätigkeit, weshalb eine Berücksichtigung von Werbungskosten im Ausmaß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 4 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Damit durch eine Dienstzuteilung am neuen Ort der Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, muß sie zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen (Hinweis E 27.6.1989, 88/1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/14 92/15/0054

Der Beschwerdeführer ist bei einem Unternehmen in B als Maschinenbauingenieur beschäftigt. Seinen Familienwohnsitz hatte er gemeinsam mit seiner (damals) nicht berufstätigen Ehefrau und seinen vier Kindern ebenfalls in B. Am 1. Oktober 1988 verlegte er den Familienwohnsitz von B in das vom Beschäftigungsort mehr als 200 km entfernte D. Zugleich begründete er einen Zweitwohnsitz in J. Mit seinem Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für 1989 machte er mit der doppelten Haushalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine "doppelte Haushaltsführung", wie zB für die Wohnung am Beschäftigungsort und die Kosten für Familienheimfahrten, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Den Abgabepflichtigen, der den Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort wegverlegte und im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes einen zweiten Wohnsitz begründete, trifft die Mitwirkungspflicht, die
Gründe: , die ihn zur Verlegung des Famil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

RS Vwgh 1993/9/14 92/15/0054

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn die Gründung des zweiten Hausstandes einen objektiven Zusammenhang mit der Berufstätigkeit aufweist; eine berufliche Veranlassung in diesem Sinne liegt hingegen nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten G... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/7 90/14/0025

Der Beschwerdeführer erwarb am 12. Jänner 1983 eine Liegenschaft samt Gebäude um insgesamt 2.007.967 S, die er ab 1. Mai 1984 um einen monatlichen wertgesicherten Mietzins von 2.500 S zuzüglich Umsatzsteuer an seine Tochter und seinen Schwiegersohn vermietete. Für das Jahr 1983 erklärte der Beschwerdeführer noch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, jedoch Werbungskosten von 36.140 S (darin sind vor allem die AfA von 27.479 S und Versicherungsaufwendungen von 5.813 S enthalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/7 90/14/0028

Der Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1970 mit einer zweiten Person und ab dem Jahr 1978 alleiniger Geschäftsführer der C GmbH (in der Folge: GmbH). Mit Vertrag vom 16. Mai 1980 trat die deutsche C GmbH & Co KG, die die Absicht hatte, ihr wirtschaftliches Engagement in Österreich aufzugeben, sämtliche Anteile an der GmbH an den Beschwerdeführer und seine Ehegattin ab, wobei auf den Beschwerdeführer 25 % und auf seine Ehegattin 75 % des Stammkapitals von 700.000 S entfielen. Im Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/7 93/14/0081

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Wirtschaftstreuhänder-Berufsanwärter und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erklärte er Einkünfte aus Kapitalvermögen. In seiner Einkommensteuererklärung machte er zu den erstgenannten Einkünften u.a. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung, für Heimfahrten sowie für Fortbildung (darunter Verpflegungsmehraufwand anläßlich auswärtiger Kursbesuche) geltend. Das Finanzamt anerkannte von den geltend ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/7 93/14/0081

Der Beschwerdeführer war im Streitjahr Wirtschaftstreuhänder-Berufsanwärter und bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem erklärte er Einkünfte aus Kapitalvermögen. In seiner Einkommensteuererklärung machte er zu den erstgenannten Einkünften u.a. Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung, für Heimfahrten sowie für Fortbildung (darunter Verpflegungsmehraufwand anläßlich auswärtiger Kursbesuche) geltend. Das Finanzamt anerkannte von den geltend ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.09.1993

RS Vwgh 1993/9/7 93/14/0081

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Kosten für Familienheimfahrten vom jeweiligen Arbeitsort zum Familienwohnsitz bilden auch bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung in seinem Heimatort Werbungskosten, damit dieser innerhalb angemessener Zeiträume dort nach dem Rechten sehen kann (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1993

RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0028

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §23 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0154 E 25. Mai 1988 RS 1(hier: Abgabepflichtiger ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH) Stammrechtssatz Geht ein Kommanditist, der gleichzeitig Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, eine Bürgschaftsverpflichtung für einen der KG eingeräumten Kredit ein, besteht kein unmit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1993

RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0028

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §27;EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/13/0064 1 Stammrechtssatz Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, bei denen der Begriff der Werbungskosten am engsten gefaßt wird, fallen unter diesen ausschließlich die mit der Erzielung der Erträge zusammenhängenden Aufwendungen, nicht aber d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1993

RS Vwgh 1993/9/7 90/14/0025

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 89/14/0088 10 Stammrechtssatz Als Einkunftsquelle stellt sich eine Vermietung und Verpachtung nur dar, wenn sie auf Dauer gesehen zu einem Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten führen kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1993

Entscheidungen 1.951-1.980 von 2.510

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