RS Vwgh 1993/10/20 89/13/0230

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Freimachungskosten eines Bestandgegenstandes (hier einer verpachteten Gärtnerei) sind nur dann steuerwirksam (im Wege der Abschreibung), wenn sie aufgewendet werden, um eine (neue) Einkunftsquelle zu schaffen, nicht jedoch, wenn sie zur Veräußerung des freigemachten Objektes geleistet werden (Hinweis E 9.6.1982, 81/13/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130230.X02

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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