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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Freimachungskosten eines Bestandgegenstandes (hier einer verpachteten Gärtnerei) sind nur dann steuerwirksam (im Wege der Abschreibung), wenn sie aufgewendet werden, um eine (neue) Einkunftsquelle zu schaffen, nicht jedoch, wenn sie zur Veräußerung des freigemachten Objektes geleistet werden (Hinweis E 9.6.1982, 81/13/0123).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130230.X02Im RIS seit
19.09.2001