Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH kann die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung jeweils nur in bezug auf einen bestimmten Steuerpflichtigen beantwortet werden; was für den einen Beruf erst Anstrebenden Berufsausbildung ist, kann für den bereits Berufstätigen Berufsfortbildung darstellen (Hinweis E 6.10.19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat eine Auslandsreise sieben Tage (Montag bis Sonntag, davon zwei Tage für Hinreise und Rückreise) gedauert, und haben drei Werktage den rein beruflich bedingten Programmpunkten gedient, so hat das Finanzamt diese Reise infolge Mischprogrammes nicht als ausschließlich bzw nahezu ausschlie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Ausbildungsziel der Absolventen der am - keine Hochschule darstellenden - Bruckner-Konservatorium Linz wählbaren Studienrichtung Instrumentalpädagogik (Gesangspädagogik), welche mit der Lehrbefähigungsprüfung für das betreffende Instrument (Gesang) abschließt, ist ua die Heranbildung von Instrumentalp... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Hat eine Auslandsreise sieben Tage (Montag bis Sonntag, davon zwei Tage für Hinreise und Rückreise) gedauert, und haben drei Werktage den rein beruflich bedingten Programmpunkten gedient, so hat das Finanzamt diese Reise infolge Mischprogrammes nicht als ausschließlich bzw nahezu ausschlie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Finanzbeamter und als Betriebsprüfer tätig. Während des Besuches eines EDV-Grundkurses im Bildungszentrum der Finanzverwaltung in Wien kaufte er einen gebrauchten Personal-Computer (Kaufpreis S 14.400,--). Das Gerät ist in der Wohnung des Beschwerdeführers aufgestellt. Beim Jahresausgleich 1987 beantrage der Beschwerdeführer die Berücksichtigung der Anschaffungskosten des Computers im Wege der AfA (S 4.300,-- nach Abzug eines Anteiles für die private Nutzu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Erweist sich im Rahmen einer konkret erfaßbaren und nachweisbaren Berufsfortbildung eines Abgabepflichtigen die private Anschaffung eines Computers als erforderlich, können die Aufwendungen für diese Anschaffung Fortbildungskosten und damit Werbungskosten darstellen (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0127). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß für einen Betriebsprüfer, der für die Überprüfung von EDV-Buchhaltungen entsprechendes EDV-Wissen benötigt, das Erlernen von im Wirtschaftsleben verwendeten Programmiersprachen und der Umgang mit handelsüblichen Programmen Berufsfortbildung darstellt. European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
Rechtssatz: Ein Personal-Computer stellt dann ein Arbeitsmittel iSd § 16 Abs 1 Z 7 EStG 1972 dar, wenn er zur Erbringung der vom Abgabepflichtigen zu leistenden Arbeit tatsächlich erforderlich ist (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042). Der Einsatz eines Personal-Computers wird dann als erforderlich anzusehen sein, wenn nach dem Urteil gerecht ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1 Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort "Ausbildungskosten - Fortbildungskosten"; Doralt, EStG, 02te Auflage, § 16... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1989 in der Landesstelle Graz der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergaben sich nach Ansicht des Prüfers vier Nachforderungen an Lohnsteuer bzw. Dienstgeberbeitrag, und zwar (laut Beilage zum Prüfungsbericht): 1.) S 15.248,-- weil für Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer keine Arbeit leistet (während des Urlaubes) grundsätzlich keine Steuerbefreiung für sonst steuerfreie Zulagen und Zuschläge ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde ergibt sich in Übereinstimmung mit der beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und den Verwaltungsakten folgendes: Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Mit Bescheid der Ärztekammer für Vorarlberg, Wohlfahrtsfonds, vom 19. Dezember 1988 wurde seinem Antrag vom 16. Dezember 1988 auf Nachkauf der ihm mit Bescheid vom 6. F... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr unter anderem als Mitglied des Baufachbeirates der Flughafen Wien Betriebsgesellschaft m.b.H. (im folgenden: Gesellschaft) für diese Gesellschaft im Zusammenhang mit der damals in Planung gewesenen Errichtung des "Pier Ost" am Flughafen Wien-Schwechat selbständig und nachhaltig beratend tätig. Im Streitjahr trug die Gesellschaft unter anderem die Kosten einer vom Beschwerdeführer in der Zeit vom 1. bis 9. April 1986 unternommenen Flugreise in die... mehr lesen...
Anläßlich einer über den Zeitraum vom 1. Jänner 1984 bis 31. Dezember 1989 in der Landesstelle Graz der Beschwerdeführerin durchgeführten Lohnsteuerprüfung ergaben sich nach Ansicht des Prüfers vier Nachforderungen an Lohnsteuer bzw. Dienstgeberbeitrag, und zwar (laut Beilage zum Prüfungsbericht): 1.) S 15.248,-- weil für Zeiträume, in denen ein Arbeitnehmer keine Arbeit leistet (während des Urlaubes) grundsätzlich keine Steuerbefreiung für sonst steuerfreie Zulagen und Zuschläge ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/02 93/14/0003 1 Stammrechtssatz Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterbliebenenversorgung sind nur insoweit Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 92/15/0099 3 Stammrechtssatz Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten bleiben für die Abgrenzung zwischen privat und beruflich bedingten Zeiten außer Ansatz; maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gesta... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §26 Z1;
Rechtssatz: Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §26 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §26 Z1;
Rechtssatz: Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht neben anderen Einkünften solche aus der Vermietung einer Liegenschaft in W. Für die Jahre 1980 bis 1982 machte er unter der Bezeichnung "Erhaltungskosten a conto Firma B & Co" S 600.000,-- (1980), S 750.000,-- (1981) und S 450.000,-- (1982) als Werbungskosten geltend. Nachdem das Finanzamt diese Aufwendungen zunächst anerkannt hatte, nahm es mit Bescheiden vom 10. bzw. 14. Oktober 1985 die Verfahren wieder auf und versagte den Beträgen die steuerliche ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausgaben, mit denen ein Hausverwalter für einen Hauseigentümer in Vorlage tritt, sind beim Hauseigentümer nicht schon dann als verausgabt anzusehen, wenn der Verwalter eine entsprechende Ersatzforderung in sein Rechenwerk aufnimmt. Vielmehr wird erst durch die Begleichung dieser Verbindlichkeit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen über die Berechtigung der Abgabenbehörde zur Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn die Abgabenbehörde annehmen konnte, daß der Abgabenpflichtige seine Steuererklärung unter Berücksichtigung der im Zuge der Betriebsprüfung bzw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr aus der Vermietung (eines Teiles) ihres Wohn- und Geschäftshauses Einkünfte im Sinne des § 28 EStG 1988, deren Höhe im Beschwerdefall insoweit strittig ist, als die Beschwerdeführerin den im angefochtenen Bescheid auf die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Unbestritten ist, daß das in den Jahren 1957 bis 1958 errichtete Mietobjekt an der starken Verkehr aufw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft (bestehend aus Parzelle .14 mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude), auf dem letzterer eine Fleischhauerei, das Gastgewerbe und einen Viehhandel betreibt. Grundlage hiefür war in den Streitjahren u.a. ein Mietverhältnis betreffend die auf das Eigentumsrecht der Beschwerdeführerin anteilig entfallenden Räumlichkeiten des Wirtschaftsgebäudes. Die daraus entspringenden Mieteinnahmen hat die Beschwerdefü... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte im Streitjahr aus der Vermietung (eines Teiles) ihres Wohn- und Geschäftshauses Einkünfte im Sinne des § 28 EStG 1988, deren Höhe im Beschwerdefall insoweit strittig ist, als die Beschwerdeführerin den im angefochtenen Bescheid auf die Bemessungsgrundlage der Absetzung für Abnutzung (AfA) angewendeten AfA-Satz von 1,5 % nicht für ausreichend erachtet. Unbestritten ist, daß das in den Jahren 1957 bis 1958 errichtete Mietobjekt an der starken Verkehr aufw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft (bestehend aus Parzelle .14 mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude), auf dem letzterer eine Fleischhauerei, das Gastgewerbe und einen Viehhandel betreibt. Grundlage hiefür war in den Streitjahren u.a. ein Mietverhältnis betreffend die auf das Eigentumsrecht der Beschwerdeführerin anteilig entfallenden Räumlichkeiten des Wirtschaftsgebäudes. Die daraus entspringenden Mieteinnahmen hat die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet ein Abgabepflichtiger, daß die Nutzungsdauer eines in seinem Privatvermögen stehenden Gebäudes bzw Gebäudeteiles 66,6 Jahre unterschreitet, trifft ihn gemäß § 16 Abs 1 Z 8 lite EStG 1988 ex lege die Beweislast. Einer Aufforderung durch die Abgabenbehörde zur Erbringung eines solchen Nachweises be... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §114 Abs4;EStG 1988 §125 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes können Erfahrungswerte herangezogen werden, wobei sich auch eine hundertjährige Gesamtnutzungsdauer durchaus im Rahmen dieser Erfahrungswerte halten kann (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0073). European Case Law Iden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Gesamtnutzungsdauer eines neu errichteten Wohngebäudes ist in erster Linie die Bauweise maßgebend, während die Restnutzungsdauer eines erworbenen Wohngebäudes vornehmlich vom Bauzustand im Zeitpunkt des Erwerbes abhängt. Dabei ist auch auf die Vernachlässigung der notwendigen Erhaltungsarbeiten Bed... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1991/11/26 91/14/0169 1 Stammrechtssatz Es bestehen keine Bedenken gegen § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes. Dieser Vorschrift ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Sind die Abgabenpflichtige und ihr Ehegatte je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohngebäude und Wirtschaftsgebäude, auf dem letzterer ein Gewerbe betreibt, wobei ein Mietverhältnis betreffend die auf das Eigentumsrecht der Abgabepflichtigen anteilig en... mehr lesen...