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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/13/0243 3Stammrechtssatz
Bei Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei ist nicht auf eine wirtschaftliche Kostenrechnung abzustellen, sondern darauf, ob sich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften in absehbarer Zeit insgesamt ein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989130230.X03Im RIS seit
19.09.2001