RS Vwgh 1993/10/20 89/13/0230

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Veröffentlicht am 20.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/13/0243 3

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der steuerlichen Liebhaberei ist nicht auf eine wirtschaftliche Kostenrechnung abzustellen, sondern darauf, ob sich unter Beachtung der abgabenrechtlichen Vorschriften in absehbarer Zeit insgesamt ein Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten ergibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989130230.X03

Im RIS seit

19.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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