RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln (Hinweis E 5.10.1988, 87/13/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150079.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten