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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Bei der Frage, ob die Kosten einer Reise - wegen des Vorliegens eines sogenannten "Mischprogrammes" - der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, kommt es insbesondere auf das zeitliche Ausmaß der allgemein interessierenden Programmpunkte im Verhältnis zu jenen der ausschließlich beruflich veranlaßten Aktivitäten, gemessen jeweils an der tatsächlichen Abweichung der Reise, an und nicht auf die Gründe, die für die Gestaltung des Reiseprogramms maßgebend waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150150.X06Im RIS seit
11.07.2001