RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0136

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/26 87/14/0024 4 (hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Damit durch eine Dienstzuteilung am neuen Ort der Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, muß sie zumindest fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen (Hinweis E 27.6.1989, 88/14/0197).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140136.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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