Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Ob sich der Abgabepflichtige aus sittlichen oder wirtschaftlichen Überlegungen genötigt sieht, an einer Rahmenversicherung seiner Interessenvertretung teilzunehmen und ihr "beizutreten", weil er befürchtet, im Krankheitsfall nicht aus eigenen (angesparten) Mitteln f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterbliebenenversorgung sind nur insoweit Werbungskosten, als der Abgabepflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger, der eine AfA als Werbungskosten geltend macht, muß diese dem Grunde und der Höhe nach nachweisen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffer 115 zu § 16). Bei Wohngebäuden ist in der Regel eine Nutzungsdauer von 75 bis 100 Jahren angemessen (Hinwei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Für den Begriff des Pflichtbeitrages ist allein ausschlaggebend, ob die Beitragsleistung den Abgabepflichtigen aufgrund einer zwingenden Vorschrift trifft, deren Anwendungsbereich er nicht entrinnen kann. Dies trifft auf die Krankenvorsorge, die die Österreichische ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Ob sich der Abgabepflichtige aus sittlichen oder wirtschaftlichen Überlegungen genötigt sieht, an einer Rahmenversicherung seiner Interessenvertretung teilzunehmen und ihr "beizutreten", weil er befürchtet, im Krankheitsfall nicht aus eigenen (angesparten) Mitteln f... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen zur Krankenversorgung, Altersversorgung, Invaliditätsversorgung und Hinterbliebenenversorgung sind nur insoweit Werbungskosten, als der Abgabepflic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z4;EStG 1972 §4 Abs4 Z1;EStG 1988 §16 Abs1 Z4;EStG 1988 §4 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Für den Begriff des Pflichtbeitrages ist allein ausschlaggebend, ob die Beitragsleistung den Abgabepflichtigen aufgrund einer zwingenden Vorschrift trifft, deren Anwendungsbereich er nicht entrinnen kann. Dies trifft auf die Krankenvorsorge, die die Österreichische ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung (Fahrdienst). In einer Beilage zu einem Antrag zur Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1990 beantragte er die Berücksichtigung von Reisekosten als erhöhte Werbungskosten. Das Finanzamt versagte den im Gesamtbetrag der geltend gemachten Reisekosten enthaltenen Nächtigungsgeldern die Anerkennung als Werbungskosten. In der Berufung gegen den Jahresausgleichsbescheid 1990 wurde ausgeführt, der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung (Fahrdienst). In einer Beilage zu einem Antrag zur Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1990 beantragte er die Berücksichtigung von Reisekosten als erhöhte Werbungskosten. Das Finanzamt versagte den im Gesamtbetrag der geltend gemachten Reisekosten enthaltenen Nächtigungsgeldern die Anerkennung als Werbungskosten. In der Berufung gegen den Jahresausgleichsbescheid 1990 wurde ausgeführt, der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0091 E 17. Mai 1989 RS 1(hier: Anwendungsfall des EStG 1988) Stammrechtssatz Der Abgabepflichtige hat die Möglichkeit, in jenen Fällen, in denen er die Kosten für berufsbedingte Reisen selbst - und nicht irgendein Dritter - trägt, diese Aufwendung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0091; E 28.3.1990, 89/13/0183). Dabei erwachsen dem Arbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0091 E 17. Mai 1989 RS 1(hier: Anwendungsfall des EStG 1988) Stammrechtssatz Der Abgabepflichtige hat die Möglichkeit, in jenen Fällen, in denen er die Kosten für berufsbedingte Reisen selbst - und nicht irgendein Dritter - trägt, diese Aufwendung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen (Hinweis E 17.5.1989, 88/13/0091; E 28.3.1990, 89/13/0183). Dabei erwachsen dem Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater. Im Jahr 1983 beteiligte er sich als echter stiller Gesellschafter an einer Leasing GmbH mit einer Einlage von S 200.000,--. Aus dieser Beteiligung erklärte er für dasselbe Jahr negative Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von S 216.444,--, die sich wie folgt zusammensetzten: Verlustzuweisung: S 200.000,-- Agio: S 5.000,-- Zinsen und Spesen: S 11.444,--. Für das Jahr 1984 wurden aus dieser Beteiligung zunächst p... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist praktischer Arzt. Im Jahr 1984 erlitt er einen Verkehrsunfall, der eine Arbeitsunfähigkeit von ca. 1 Monat und anschließend eine nur eingeschränkte Arbeitsfähigkeit zur Folge hatte. Im Jahr 1985 erhielt er von einem Versicherungsunternehmen eine Entschädigung für Verdienstentgang, die er dem Finanzamt gegenüber mit einem Betrag von S 234.358,-- erklärte und für die er den begünstigten Steuersatz nach § 37 EStG 1972 beantragte. Das Finanzamt versagte die ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vor... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs2 Z2;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/14/0106 3 Stammrechtssatz Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit des Aufwandes für die Teilnahme an Studienreisen, Kongressen, Tagungen udgl zählt ua, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart einseitig und nahezu ausschließlich auf ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist folgender Sachverhalt unstrittig: Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 1984 eine stille Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft, die er 1986 wieder veräußerte. Für die drei Streitjahre erklärte er aus dieser Beteiligung ausschließlich negative Einkünfte, und zwar für 1984 S 101.794,--, für 1985 S 10.291,-- und für 1986 S 10.645,--. Das Finanzamt verweigerte (im Anschluß an eine bei der Kommanditgesellschaft du... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0132 2 Stammrechtssatz Veräußert der Abgabepflichtige eine stille Beteiligung, die zu hohen Werbungskostenüberschüssen geführt hat, so begibt er sich damit jeder Möglichkeit, Gesamtüberschüsse zu erzielen. Für di... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der beschwerdeführenden KG ist laut Gesellschaftsvertrag das Immobilien-Leasing. Tatsächlicher Geschäftszweck ist ausschließlich die Erzielung von Einkünften aus der Vermietung eines von der Beschwerdeführerin auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäudes (Superädifikat), in dem ein Einkaufszentrum betrieben wird. An der KG ist eine GmbH als Treuhandkommanditistin beteiligt. Diese hat als Treuhänder mit zahlreichen (ca. 100) natürlichen Personen als Treugeber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Trainer des österreichischen Schiverbandes. Den Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Dabei machte er für betrieblich veranlaßte Reisen pauschale Tages- und Nächtigungsgelder gemäß § 4 Abs 5 EStG 1972 als Betriebsausgaben geltend. Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, laut der zwischen dem Beschwerdeführer und d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: Daß Zinsenvorauszahlungen für ein Darlehen nicht rückzahlbar sind, steht der Anwendung des § 19 Abs 2 EStG 1972 nic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §26 Abs1 Z7;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen ohne Nachweis ihrer Höhe iSd § 4 Abs 5 EStG 1972 ist, daß tatsächlich im jeweiligen Veranlagungszeitraum Ausgaben anläßlich betrieblich veranlaßter Reisen für Verpflegung und Unterkunf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: AusfzF, ob ein als Mietvorauszahlung geleisteter Betrag in Wahrheit keine Mietvorauszahlung,... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0078
88/14/0079
Rechtssatz: Die möglicherweise unwirtschaftliche Entscheidung eines Abgabepflichtigen berechtigt die Abgabenbehörde nicht dazu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr als EDV-Projektleiter im Angestelltenverhältnis tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 1988 beantragte er, neben weiteren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht strittigen Aufwendungen den Beitrag für die Mitgliedschaft bei der Autofahrervereinigung ÖAMTC, Kosten für den ÖAMTC-Schutzbrief, Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung, Garagierungskosten, Tagesgelder und Taxispesen sowie Ausgaben für ein Rehabilitationsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 lita;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0119 E 30. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein nicht zum Betriebsvermögen gehörendes Kfz für betriebliche Fahrten eingesetzt, so hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, entweder die durch die betriebliche Verwendung tatsächlich entstandenen (nachgewiesenen) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/14/0128 E 10. November 1987 RS 5 Stammrechtssatz Krankheitskosten sind als Werbungskosten (Betriebsausgaben) nur dann absetzbar, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt, oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (Hinw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §16 Abs3;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Werbungskosten, die den Pauschbetrag des § 16 Abs 3 EStG 1972 übersteigen, sind grundsätzlich vom Abgabepflichtigen nachzuweisen oder, wenn der Nachweis nicht oder zumindest nicht üblicherweise zu erbringen ist, glaubhaft zu machen (Hinweis E 21.12.1959, 2288/58). Insbesondere bei Aufwendungen, ... mehr lesen...