RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1993
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten für die Abgrenzung zwischen privaten und beruflich bedingten Zeiten bleiben außer Ansatz; maßgebend für die neuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck habenden Reisebewegungen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0150).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150150.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten