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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Reisezeiten für die Anreise und Abreise sowie Transferzeiten für die Abgrenzung zwischen privaten und beruflich bedingten Zeiten bleiben außer Ansatz; maßgebend für die neuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der keinen Selbstzweck habenden Reisebewegungen (Hinweis E 17.11.1992, 92/14/0150).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150150.X05Im RIS seit
11.07.2001