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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Ein Beweisergebnis, aus dem zwar nicht die Absicht zur "Eigennutzung" des Hauses gefolgert werden kann, dem andererseits aber auch kein klarer Nachweis der Vermietungsabsicht auf Grund nach außen in Erscheinung getretener Umstände entnommen werden kann, muß zur Versagung der Berücksichtigung sogenannter "Vorwerbungskosten" führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150060.X03Im RIS seit
08.11.2001Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010