Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §10 Abs2;Rechtssatz
Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des gemeinen Werts entwickelt hat, zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.2.1992, 90/15/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150079.X03Im RIS seit
14.01.2002