RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0079

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §10 Abs2;
EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des gemeinen Werts entwickelt hat, zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.2.1992, 90/15/0155).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150079.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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