RS Vwgh 1993/10/21 92/15/0079

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Veröffentlicht am 21.10.1993
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;

Rechtssatz

Da das EStG 1972 keine ins einzelne gehende Vorschrift, wie die fiktiven Anschaffungskosten von der Abgabenbehörde zu schätzen sind, enthält, gelten diesbezüglich die allgemeinen Vorschriften der BAO, nach denen die Abgabenbehörde bei der Schätzung des - dem Marktpreis (Verkehrswert) entsprechenden - Betrages, der für den Erwerb eines Gebäudes der entsprechenden Beschaffenheit zum Stichtag hätte aufgewendet werden müssen, vorzugehen hatte (Hinweis E 5.10.1988, 87/13/0075).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150079.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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