In einem Antrag zur Durchführung eines Jahresausgleichs für das Kalenderjahr 1990 beantragte der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung, unter anderem, den Unterschiedsbetrag zwischen den Sätzen des § 26 Z. 4 EStG 1988 und den vom Arbeitgeber erhaltenen Vergütungen als Werbungskosten anzuerkennen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag war ersichtlich, daß dem Beschwerdeführer von seinem Arbeitgeber ein Quartier zur Nächtigung für ein Entgelt von S 30,-- pro... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren in Y. wohnhaft. Nach dem Tod seines Vaters war er seinem Vorbringen nach in den Jahren 1984 und 1985 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese Gesellschaft wurde 1985 in eine GmbH eingebracht, an der der Beschwerdeführer beteiligt ist. In den beiden Streitjahren studierte der Beschwerdeführer an der Universität Salzburg. Gleichzeitig war er in Salzburg als Tennislehrer tätig. Seit Mai 1987 verfügte er über eine Wohnung in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zivilingenieur und erzielte in den Streitjahren 1987 und 1988 u.a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ehe des Beschwerdeführers wurde am 29. April 1987 gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Der Beschwerdeführer verpflichtete sich in dem im Sinne des § 55a Abs. 2 EheG geschlossenen "Vergleich", seiner geschiedenen Gattin S 10,000.000,--, zur Abgeltung der Unterstützung gemäß § 98 ABGB zu bezahlen. Diesen Betrag machte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr insbesondere als Assistenzarzt an der 2. Chirurgischen Universitätsklinik des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien tätig. Gegen den die Feststellung von Einkünften aus selbständiger Arbeit für das Jahr 1986 betreffenden Bescheid wurde Berufung erhoben. Der Beschwerdeführer beantragte, die Einkünfte für dieses Jahr entsprechend einer angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit einem Verlust von S 20.172,-- festzustellen. In Ergänzu... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Facharzt für Röntgenologie. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer im dritten Stock des eigenen Hauses, in dem auch die Ordination des Mitbeteiligten betrieben wird, nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Nach den Ausführungen der Prüferin sei dieses Zimmer mit Stilmöbeln ausgestattet und mit Mahagoniholz vertäfelt. Neben einem Schreibtisch und Sessel befänden sich in dem Raum ein Kasten, ein Bett, ein Schachtisch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §98;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z4;EStG 1972 §34;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, warum Abgeltungsbeträge gemäß § 98 ABGB nicht als Betriebsausgaben (Werbungkosten) abzugsfähig sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991130... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob die Tätigkeit eines Steuerpflichtigen ein Arbeitszimmer unbedingt erforderlich macht, kommt es nicht auf die Erzielung von Einnahmen aus dieser Tätigkeit (bereits) in dem in Betracht kommenden Besteuerungszeitraum an. Steht ein Kausalzusammenhang zwischen der Tätig... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Bei bloß vorübergehender doppelter Haushaltsführung können die dadurch verursachten Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt, ab dem dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist, als Betriebsausgaben abgesetzt werden. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/03 88/14/0081 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH können Aufwendungen, die sich dadurch ergeben, daß ein Steuerpflichtiger seinen Familienwohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung von seinem Arbeitsplatz beibeh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9 idF 1974/469;EStG 1972 §4 Abs5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/13/0087 E 23. Mai 1984 RS 1 Stammrechtssatz Eine "Reise" im Sinne der beiden Pauschalierungsregelungen des § 4 Abs 5 EStG 1972 und des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 liegt vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 91/13/0115 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich sind anteilig auf ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Abgabepflichtigen entfallende Aufwendungen, wie die Absetzung für Abnutzung, anteilige Finanzierungskosten und Energiekosten, nur dann als Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 91/13/0115 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich sind anteilig auf ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Abgabepflichtigen entfallende Aufwendungen, wie die Absetzung für Abnutzung, anteilige Finanzierungskosten und Energiekosten, nur dann als Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 91/13/0252 2 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen (Hinweis E 17.5.... mehr lesen...
In einem Antrag zur Durchführung eines Jahresausgleichs für das Kalenderjahr 1990 beantragte der Beschwerdeführer, ein Bediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung, unter anderem, den Unterschiedsbetrag zwischen den Sätzen des § 26 Z. 4 EStG 1988 und den vom Arbeitgeber erhaltenen Vergütungen als Werbungskosten anzuerkennen. Aus den Beilagen zu diesem Antrag war ersichtlich, daß dem Beschwerdeführer von seinem Arbeitgeber ein Quartier zur Nächtigung für ein Entgelt von S 30,-- pro... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/24 91/13/0252 2 Stammrechtssatz Grundvoraussetzung für die Berücksichtigung von Reisekosten auch in Form von pauschalierten Werbungskosten ist, daß Aufwendungen der fraglichen Art (zB Nächtigungskosten) überhaupt anfallen (Hinweis E 17.5.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das der Beschwerdeführerin für die Zeit vom 1. April 1991 bis 30. Juni 1991 und vom 1. August 1991 bis 30. September 1991 zuerkannte Karenzurlaubsgeld widerrufen und die Beschwerdeführerin gemäß § 29 Abs. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Karenzurlaubsgeldes in der Höhe von S 46.603,-- verpflichtet. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Juli 1991 stellte die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs3 lita;AlVG 1977 §26 Abs4 lita;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aufwendungen und Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (hier: Fahrtkosten einer Hauskrankenpflegerin), die die Dienstnehmerin ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der an einer Handelsakademie unterrichtet, erwarb mit Kaufvertrag vom 6. Juli 1979 die unbebaute Liegenschaft EZ 1797 II KG A (in der Folge: Liegenschaft EZ 1797) im Ausmaß von 521 m2 um 490.000 S zuzüglich Nebenkosten. Mit Beschluß vom 12. Februar 1981 wurde die Ehe des Beschwerdeführers gemäß § 55a EheG geschieden. Laut Scheidungsvergleich verpflichtete sich der Beschwerdeführer, neben anderen Vermögensgegenständen die Liegenschaft EZ 1797 entweder bis 31. Deze... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §19 Abs2;EStG 1972 §30 Abs1;
Rechtssatz: Eine anläßlich der Weiterveräußerung einer Liegenschaft angefallene und erst in späteren Jahren entrichtete Grunderwerbsteuer stellt erst in den Jahren des Abflusses Werbungskosten und damit einen eventuellen Überschuß derselben über die Einnahmen dar (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschni... mehr lesen...
Der im Kalenderjahr 1991 bei einem inländischen Arbeitgeber als Bauingenieur beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte in seinem an das zuständige Finanzamt gestellten Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für dieses Jahr Aufwendungen unter anderem für sein mit Beginn des Wintersemesters 1991/1992 an der Universität Innsbruck aufgenommenes Studium der Studienrichtung "Bauingenieurwesen", Studienrichtung "Wasser und Umwelt", in Höhe von S 40.906,-- (Kilometergelder S 39.936,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/15/0074 E 24. Mai 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/05 92/14/0013 1 Stammrechtssatz Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als eine Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Finanzberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, erhob gegen die Einkommensteuerbescheide 1986 und 1987 Berufung und wandte sich dabei gegen die Höhe der festgesetzten Sonderausgaben. Nach einem Vorhaltsverfahren änderte das Finanzamt die angefochtenen Bescheide mit Berufungsvorentscheidung ab. Da ein Arbeitsraum nach Auffassung des Finanzamtes nicht ausschließlich betrieblichen Zwecken diente, wurden die damit zusammenhängenden Kosten nicht als Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist einer von vier Miteigentümern eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienenden Grundstückes in Wien. Strittig ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein, wie bei Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) vorzugehen ist. Die belangte Behörde errechnete die AfA für jeden Miteigentümer gesondert unter Beachtung der in § 16 Abs. 1 Z 8 lit. a und b EStG 1972 vorgeschriebenen Bemessungsgrundlagen. Sie ging b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die AfA sieht eine auf die Nutzungsdauer vorzunehmende Aufteilung der NOMINELLEN Beträge des für die Anlagegüter gemachten Aufwandes vor. Verändern sich daher die fiktiven Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972 im Laufe der Nutzungsdauer, etwa infolge Geldentwertung, Marktverknappung etc, findet dies i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Auch der Miteigentümer hat wie der Alleineigentümer eines Gebäudes seine tatsächlichen oder fiktiven Anschaffungskosten (den Einheitswert) im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes beizubehalten (Hinweis E 5.4.1989, 88/13/0217); eine Anpassung an einen laufend aktualisierten "wahren wirtschaftlichen Wert" finde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 188 BAO, wonach die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens einheitlich und gesondert festzustellen sind, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, hindert nicht daran, die unterschiedlichen persönlichen Verhält... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §98;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nicht jedwede Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und darauf - auch in materieller Hinsicht - günsti... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 91/13/0115 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich sind anteilig auf ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Abgabepflichtigen entfallende Aufwendungen, wie die Absetzung für Abnutzung, anteilige Finanzierungskosten und Energiekosten, nur dann als Werbungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn im § 16 Abs 1 Z 8 und im § 7 EStG 1972 nur von Wirtschaftsgütern und nicht von (Anteilen) Teilen daran die Rede ist, gelten diese Bestimmungen über die Abschreibung von Wirtschaftsgütern nicht nur für Alleineigentümer, sondern auch für Miteigentümer. Als Wirtschaftsgut iSd § 7 bzw des § 16 Abs 1 Z 8 E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §1;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs1;KStG 1966 §1;KStG 1966 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/17 87/13/0157 1
(hier in Ansehung der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 EStG 1972) Stammrechtssatz Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften sind nicht Adressaten jenes Normenkomplexes, mit dem die Ermittlung des Einkomme... mehr lesen...