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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Die Meinung, bei (steuerlich absetzbaren) "Gelegenheitsgeschenken mit Werbeeffekt" dürfe es sich nur um solche handeln, die vom Abgabepflichtigen selbst produziert wurden, ist unrichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X07Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011