RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Die Meinung, bei (steuerlich absetzbaren) "Gelegenheitsgeschenken mit Werbeeffekt" dürfe es sich nur um solche handeln, die vom Abgabepflichtigen selbst produziert wurden, ist unrichtig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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