RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0234

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Veröffentlicht am 23.10.1997
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;
EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob das im § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der Richtung, ob die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den Streitjahren geltenden Rechtslage (EStG 1988) in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die Beiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich einkommensmindernd zu berücksichtigen waren oder berücksichtigt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150234.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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