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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997Rechtssatz
Die Beurteilung, ob das im § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der Richtung, ob die geleisteten ausländischen Versicherungsbeiträge ihrer Art nach aufgrund der in den Streitjahren geltenden Rechtslage (EStG 1988) in voller Höhe einkommensmindernd berücksichtigt werden könnten (§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob die Beiträge in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich einkommensmindernd zu berücksichtigen waren oder berücksichtigt worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996150234.X07Im RIS seit
11.07.2001