RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

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Veröffentlicht am 17.09.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 impl;
EStG 1972 §16 Abs1 Z7 impl;
EStG 1988 §16 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/13/0052 E 15. Juni 1988 VwSlg 6335 F/1988 RS 5

Stammrechtssatz

Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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