RS Vwgh 1997/10/28 93/14/0076

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Veröffentlicht am 28.10.1997
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0077

Rechtssatz

Die Geltendmachung eines Verpflegungsmehraufwandes (Taggeld) ist im Grunde des § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 nicht mehr möglich, wenn sich der Steuerpflichtige - wenn auch mit Unterbrechungen - länger als eine Woche an einem Ort aufgehalten hat (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993140076.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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