RS Vwgh 1995/11/16 93/16/0017

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Das preisliche Risiko der Bauherstellung wird nicht vom Erwerber eines Gebäudes zu einem "Fixpreis" getragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993160017.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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