Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §2 Abs3;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2975/80 E 19. Mai 1983 RS 3 Stammrechtssatz Wenn sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke bezieht die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, dann ist es unzulässig, den Rechtsvorgang in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu zerlegen (Hinweis E 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0506/75 E 18. Juni 1975 VwSlg 4862 F/1975 RS 1 Stammrechtssatz Der Erwerber eines Grundstückes muß den begünstigten Zweck - hier die Errichtung von Arbeiterwohnstätten - SELBST erfüllen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160011.X02 ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin gemeinsam, die Drittbeschwerdeführerin und der Viertbeschwerdeführer gemeinsam sowie der Fünftbeschwerdeführer haben von der F-GesmbH (im folgenden: GesmbH) jeweils ein Fertigteilhaus zu einem Fixpreis gekauft. Weiters haben sie jeweils danach von der F-GesmbH & Co KG (im folgenden: KG) Grundparzellen aus der der KG gehörigen Liegenschaft EZ xy, KG M ("Wohnprojekt Obere F") erworben. Strittig ist zwischen den Parteien des ve... mehr lesen...
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Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1955 §10 Abs1 impl;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1 impl;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0117
95/16/0118
95/16/0119
95/16/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 92/16/0144 1
(hier: GrEStG 1987 anzuwenden) Stam... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer erwarben von Dr. W. am 25. April 1986 zusammen 2.108/10.000 Anteile an der Liegenschaft EZ 1218, KG G, mit der Absicht, mit anderen Erwerbern ein Mehrwohnungshaus (Eigentumswohnungen) zu errichten. Die Berufungsbescheide vom 7. Februar 1992, mit denen die belangte Behörde den Beschwerdeführern die Bauherreneigenschaft absprach, hob der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1992, Zl. 92/16/0050, 0051, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von V... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0047 1 Stammrechtssatz Die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 gilt auch für die Schaffung bloß einer Arbeiterwohnstätte und eine solche kann auch e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/24 91/16/0006 1 Stammrechtssatz Der VwGH hat in stRsp dargetan, daß es sich bei Arbeiterwohnstätten um Wohnungen handelt, die nach ihrer Lage und Größe geeignet sind, einem dauernden Wohnbedürfnis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005
Rechtssatz: Steuerfrei ist der Erwerb eines Grundstückes zur Schaffung eines Wohnhauses mit mehreren Wohnungen, wenn der Erwerber allein das Wohnhaus schafft; steuerfrei ist auch der Erwerb eines Grundstücksanteiles, ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2 Stammrechtssatz Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;StGG Art2;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005
Rechtssatz: Nur wenn flächenmäßig zur Begünstigung geeignete Wohnungen errichtet werden, ist das Haus als Gan... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0179 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist auf objektive Merkmale abgestellt. Für die Beurteilung des Begriffes ein... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und die P. GmbH & Co KG beantragten am 6. Oktober 1995 beim Bezirksgericht Linz-Land in der neueröffneten EZ 1961 des Grundbuchs X die Einverleibung des Baurechts an der EZ 1411 bis 31. Mai 2020 für die Beschwerdeführerin. Auf der Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde ... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §3 idF 1990/258;BauRG 1912 §5 Abs1;BewG 1955 §15 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §2 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Einräumung eines Baurechts - hier auf 25 Jahre - i... mehr lesen...
Aus der (ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen) Beschwerde ergibt sich im Zusammenhalt mit den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide, den vom Verfassungsgerichtshof übermittelten Verwaltungsakten und dem Mängelbehebungsvorbringen der beiden Beschwerdeführer folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 7. August 1985 Hä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0309
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160301.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte und zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. August 1993, 93/14/0044, verwiesen. Daraus ist ersichtlich, daß die belangte Behörde mit Bescheid vom 2. Februar 1993, Zl. 30.887-3/92, den Antrag der beschwerdeführenden Miteigentümergemeinschaft auf Wiederaufnahme der mit Berufungsentscheidung vom 8. Juli 1988, Zl. 30.029-3/88, abgeschlossenen Verfahren (Umsatzsteuer 1984 bis 1986 und Umsatzsteuervorauszahlungen für Jänner bis August 1987) abw... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen. ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerdeschriften ergibt sich im Zusammenhalt mit den beiliegenden Kopien der angefochtenen Berufungsentscheidungen folgender unstrittige Sachverhalt: Die beiden Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 25. Juni 1987 diverse Grundstücke, wofür ihnen Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 gewährt wurde. Die betreffenden Grundstücke wurden in der Folge Gegenstand eines Tauschvertrages vom 1. Februar 1995, welcher Vorgang wieder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2 Stammrechtssatz Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin sowie Mag. Helmuth Z und Peter S errichteten eine als "Bauherrengemeinschaft A-Vertrag" bezeichnete, am Anfang ihres Textes mit 1. MAI 1985 datierte Urkunde, worin der Beschwerdeführer und seine Gattin erklärten, sich der Bauherrengemeinschaft S Peter & Co zwecks Bau eines Mehrfamilienhauses auf der GP 124/9 und 10 KG A anzuschließen und wobei als Bedingung u.a. die Errichtung eines Wohnhauses "nach dem Vertrag beiliegenden Plänen und gem. ... mehr lesen...
Am 26. April 1994 schlossen die beiden Beschwerdeführer, die zu diesem Zeitpunkt noch miteinander verheiratet waren, eine Vereinbarung ab, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "I. Präambel Frau G. hat mit Übergabsvertrag vom 6.10.1987 von Herrn G. Anteile an der Liegenschaft EZ n1, Grundbuch , Bezirksgericht Döbling, Wohnungseigentum, bestehend aus den Grundstücken 214/19 Baufläche und 215/21 Baufläche, Grundstücksadresse ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995160121.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1045;EheG §81;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0188
Rechtssatz: Es kann kein Zweifel bestehen, daß der Wert der Gegenleistung, nämlich der Wert der hingegebenen Liegenschaf... mehr lesen...
Der den Gegenstand der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 bildende Kaufvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen 1) A Wohnungseigentumsgesellschaft m.b.H. ... im nachfolgenden kurz "verkaufende Partei" genannt und 2) (Beschwerdeführer und seine Gattin M.B.) im nachfolgenden kurz "kaufende Partei" genannt wie folgt: "I. BESTAND: Die verkaufende Partei ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 3470 Grundbuch K,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nicht die Bereicherung des Veräußerers, sondern der Erwerb des Käufers wird nach dem GrEStG 1987 besteuert. Schon deshalb trifft die Ansicht nicht zu, beim Erwerb eines unbebauten Grundstückes dürfe als Gegenleistung nur jener Betrag herangezogen werden, der dem Veräußerer tatsächlich zugekommen sei (st... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Oktober 1980 erwarb Marianne N. von der Beschwerdeführerin und ihrem zwischenzeitig verstorbenen Ehemann Dr. Friedrich H. die diesen je zu Hälfte gehörige Liegenschaft EZ 1352, KG W, um den Preis von S 1,100.000,--. Die von der Käuferin im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 (Arbeiterwohnstättenbau) begehrte Befreiung von der Grunderwerbsteuer wurde zunächst nicht gewährt. Die im Instanzenzug ergangene Grunderwerbsteuervorschreibung wurde in der Folge ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. Oktober/21. November 1986 erwarb der Beschwerdeführer von der B. GmbH das Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 1178 Grundbuch Bergheim I, sowie im Zusammenhang damit Anteile an weiteren Liegenschaften. Nach den Ausführungen in der Kaufvertragsurkunde wurden die Liegenschaft bzw. die Liegenschaftsanteile zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte erworben. Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ist ersichtlich, daß die erworbene Liegenschaft zu e... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer kaufte am 23. Oktober 1986 - also noch im zeitlichen Geltungsbereich des Grunderwerbsteuergesetzes 1955, im folgenden: GrEStG - das Grundstück Nr. 5780, EZ 4256, KG A, um den Kaufpreis von S 701.040,--. Er beantragte die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG, die vorerst gewährt wurde. Mit Bescheid vom 14. Oktober 1993 wurde die Baubewilligun... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 30. April 1990 gegründet. Komplementärin ist demzufolge die H. GmbH, während die Kommanditisten Johann H. und Helmut S. eine Einlage von je S 2,000.000,-- einbrachten. In Anrechnung auf diese Einlage brachte Johann H. sein Hotelunternehmen mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in die Kommanditgesellschaft ein. Anläßlich dieses Erwerbsvorganges schrieb das Finanzamt Grunderwer... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist im Falle der als Anrechnung auf die Einlage erfolgten Einbringung eines Unternehmens mit allen Aktiven und Passiven einschließlich einer Liegenschaft in eine neu gegründete KG sehr wohl zu ermitteln, sodaß die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem... mehr lesen...