Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Da der Verkäufer des Grund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §237 Abs1;BAO §6;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §18 Abs3 Z5;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0222
Rechtssatz: Mi... mehr lesen...
Mit Bescheid der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See vom 1. August 1983 wurde dem Bauwerber Arnold P. die Baubewilligung zur Errichtung eines Appartementhauses "Schlanitzen" auf der Grundparzelle Nr 2143/8 KG Tröpolach erteilt. In einem Schreiben der Bauunternehmung I. GmbH vom 2. Juli 1986 wurde gegenüber einer "Bauherrengemeinschaft Carinthia" ein Kostenvoranschlag für ein Bauvorhaben auf der Liegenschaft erstellt. Bei einer Besprechung am 6. September 1986 wurde vom Bes... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausa... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 30. September 1993 mit R.F. einen Kaufvertrag. R.F. verkaufte ihr zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von 32.372 m2. Die Kaufvertragsurkunde lautet auszugsweise: "II. BELASTUNGEN Die kaufgegenständlichen Liegenschaften sind bücherlich belastet. Die bücherlichen Belastungen ergeben sich aus den als integrierender Vertragsbestandteil angeschlossenen Grundbuchsauszügen, mit dem Grundbuchsstand vom Tage der Vertragsunterfertigung. Für die den grundb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 erwarben die Beschwerdeführer (und andere) diverse, dort näher bezeichnete Anteile an der Liegenschaft EZ 179 KG Alsergrund, Grundstück Nr. 444 (1090 Wien, Exnergasse 1), wobei im Kaufvertrag festgehalten wurde, daß sich auf der Liegenschaft ein denkmalgeschütztes Haus befindet und daß "im Hinblick auf die geplanten umgreifenden Renovierungsarbeiten" von den Käufern ein auf der Liegenschaft lastendes Pfandrecht ohne Anrechnung auf den Kaufpreis üb... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen und der beiliegenden Ausfertigung der angefochtenen Berufungsentscheidung ergibt sich der folgende unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer nahm für einen am 26. Mai 1987 erfolgten Liegenschaftserwerb zunächst die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. b GrEStG 1955 in Anspruch. Im Zuge eines im abgabenbehördlichen Ermittlungsverfahrens zum Zwecke der Überprüfung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit durchgeführten Augenscheins... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2;
Rechtssatz: Das Höchstausmaß von 130 m2 Nutzfläche bei einer Arbeiterwohnstättte darf aus dem Grunde der Rechtssicherheit ungeachtet der dadurch für den Betroffenen allenfalls bewirkten Härte auch nicht geringfügig überschritten werden (Hinweis E 5.9.1985, 85/16/0042, 0043). European... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Loggien und Windfänge sind (anders als offene Balkone) zur Nutzfläche zu rechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998160151.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0277
97/16/0278
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0272 E 2. Juli 1998
97/16/0273 E 2. Juli 1998
97/16/0274 E 2. Juli 1998
97/16/0275 E 2. Juli 1998
97/16/0279 E 2. Juli 1998
97/16/02... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 (im folgenden: GrEStG) vom 19. Dezember 1986 gaben die Beschwerdeführer an, sie hätten die Parzelle (Teilfläche) 6/3 der Gemeinde Sulz im Wienerwald mit einer Gesamtgröße von 954 m2 aufgrund des Kaufvertrages vom 18. Dezember 1986 um den Kaufpreis von S 320.175,-- und S 105.565,-- Aufschließungskosten erworben. Sie begehrten darin die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG. Grundlage des Kaufvertrages war der Tei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0247
Rechtssatz: Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 ist das Bestehen der Absicht des Erwerbers, den begüns... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 25. März 1985/12. Juli 1985 von der D GmbH 1588/100.000 Anteile der Liegenschaft EZ 1116 der KG Gosau, bestehend aus dem Grundstück Nr. 339/6, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 111 untrennbar verbunden ist, um den Kaufpreis von S 1,493.100,--. § IX des Vertrages lautet: "Dieser Kaufvertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß ihm die für die grundbücherliche Durchführung erforderlichen Genehm... mehr lesen...
Index: L67004 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Oberösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GVG OÖ 1975 §1 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997160013.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aus den Beschwerden, den mit den Beschwerden vorgelegten angefochtenen Bescheiden und den gleichfalls vorgelegten Plänen ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die beschwerdeführenden Ehegatten haben mit Kaufvertrag vom 8. April 1986 die Liegenschaft Leibnitz, Fettingergasse 5a erworben. Bei der Anzeige des Grundstückserwerbs beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (im folgenden: Finanzamt) machten sie die Befreiungsbestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0350 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/16 95/16/0251 2 Stammrechtssatz Es entspricht der stRsp des VwGH, daß ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befindet, der ... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung vom 18. Juli 1983 zeigten die Beschwerdeführer den Erwerb der Liegenschaft EZ 23, KG, an. Sie machten Grunderwerbsteuerbefreiung wegen der beabsichtigten Errichtung von Arbeiterwohnstätten geltend. Der mit der Anzeige vorgelegte Kaufvertrag enthielt im Punkt VI die Erklärung, daß die Käufer die Errichtung mehrerer Arbeitwohnstätten beabsichtigten. Mit Bescheiden vom 11. November 1992 wurde den Beschwerdeführern, ausgehend jeweils von der Hälfte des Kaufpreises... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0233
Rechtssatz: Allein die Aufteilung der Räume auf zwei Geschoße bildet an sich noch nicht eine bauliche In-sich-Abgeschlossenheit (Hinweis E 6.7.1979, 2327/76). European Ca... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0233
Rechtssatz: § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 stellt auf die "Schaffung" und nicht auf die aktuelle Nutzung durch eine bestimmte Einrichtung ab. Entscheidend ist, daß die Räumlichkeiten, die dem begünstigten Zweck dienen, geschaffen werden, also b... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0233 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 90/16/0173 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Hinweis Czurda, Kommentar zum Grunderwe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb mit Tauschvertrag vom 7. August 1985 mehrere Grundstücke von der Republik Österreich, wozu mit Bescheid der Agrarbezirksbehörde vom 4. Feber 1986 gemäß § 42 nö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1975 festgestellt wurde, daß dieser Vertrag zur Durchführung der Flurbereinigung erforderlich ist. Der Erwerbsvorgang war daher gemäß § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. a GrEStG 1955 von der Besteuerung ausgenommen. In der Folge verkaufte der Beschwerdeführer mit Kaufvertrag vom 1... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. bzw. 25. Juli 1985 hat die Beschwerdeführerin das Grundstück Nr. 2423/3, KG H, im Ausmaß von 5.200 m2 um einen Kaufpreis von S 15,600.000,-- erworben und in der Abgabenerklärung die Befreiung wegen § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 begehrt. Vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Innsbruck wurde mit Bescheid vom 11. Oktober 1991 die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 vorgeschrieben. In der Begründung: verwies das Finanzamt auf einen Bericht de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/16/0166 E 22. Mai 1997
Rechtssatz: Bei einer Wohnnutzfläche von weniger als 41 m2 kann KEINESFALLS mehr von einer Arbeiterwohnstätte die Rede sein (Hinweis E 30.4.1981, 1120/80; E 26.1.1989, 88/16/0100; E 14.2.1991, 89/16/0218; E 18.1.1990, 89/16/0076, 00... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Es kommt nach § 4 Abs 1 Z 4 lit a GrEStG 1955 allein darauf an, daß der betreffende Grundstückserwerb UNMITTELBAR zur Schaffung der durch die Steuerbefreiung geförderten Bodenreformmaßnahme dient. Ab dem Zeitpunkt, in dem dann das steuerbefreit erworbene Grundstück wieder aus dem Betrieb des Erwerbers ausscheidet, kann v... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z4 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 92/16/0094 2 Stammrechtssatz Der begünstigte Zweck ist schon dann aufgegeben, wenn das Grundstück - aus welchen Gründen immer - dem Betrieb entzogen und weitergegeben wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199616... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 23. Juni 1986/25. September 1986 von A insgesamt sechs in der Natur zusammenhängende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 12.574 m2. In dem der Abgabenerklärung beigelegten Kaufvertrag wurde u.a. festgehalten, daß die Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 7 GrEStG 1955 geltend machen werde, weil sie beabsichtigte, auf den Grundstücken ein Amtsgebäude zu errichten und Anlagen für die öffentliche Erholun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita;
Rechtssatz: Betreffend begonnene Bauvorhaben ist zu beachten, daß unter Errichtung iSd § 4 Abs 1 Z 7 lit a GrEStG 1955 nur die Vollendung des betreffenden Gebäudes innerhalb der maßgeblichen Frist zu verstehen ist, nicht aber der bloße Baubeginn bzw die Aufführung eines Rohbaus (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0040; E 16.3.1972, 915/71, VwSlg 4362 F/1972; E... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb zur Errichtung von 21 Arbeiterwohnstätten mit Kaufvertrag vom 20. Juli 1983 aus dem Gutsbestand der Liegenschaft EZ 266 insgesamt 23 Bauparzellen in einem Gesamtausmaß von 10.597 m2. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 beantragt. Mit Bescheid vom 11. Jänner 1993 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern der Beschwerdeführerin für den angeführten Rechtsvorgang gemäß § 14 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Arbeiterwohnstätte ist dann geschaffen bzw errichtet, wenn die baulichen Arbeiten daran beendet sind. Dies wird in der Regel dann anzunehmen sein, wenn das Wohnhaus benützbar bzw seinem Zweck entsprechend bewohnbar fertiggestellt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160011.X03 ... mehr lesen...