RS Vwgh 1995/6/28 94/16/0159

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §914;
GrEStG 1955 §1;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086) sind von mehreren Beteiligten getrennt abgeschlossene Verträge dann als Einheit anzusehen, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160159.X05

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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