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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in: AnwBl 1996/1, S 13 - 17;Rechtssatz
Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Personen Miteigentum nicht eingeräumt ist und eine solche Miteigentumsgemeinschaft nicht besteht, können diese auch nicht als Bauherren handeln (Hinweis: E 3.6.1982, 81/16/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160159.X03Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010