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21/01 HandelsrechtNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das den Veräußerer belastet, ist eine Gegenleistung, wenn der Veräußerer diesen Verzicht fordern kann. Bei der Umwandlung erhält die übertragende Gesellschaft die Rechtsmacht, den Vermögensübergang und damit ihren Untergang und den Untergang der Gesellschaftsrechte herbeizuführen (Hinweis BFH 25.1.1989, II R 28/86, und Boruttau-Egly-Siegloch, Grunderwerbsteuergsesetz/13, RZ 539 zu § 9, samt BFH-Rechtsprechung und gegenteiliger Deutscher Lehrmeinungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160142.X04Im RIS seit
07.06.2001