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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;Rechtssatz
Haben sich Kaufinteressenten vor dem Erwerb der Liegenschaftsanteile zu einem gemeinsamen Baubeschluß zusammengefunden, noch bevor ein Käufer für eine bestimmte Wohnung des zu errichtenden Gebäudes gefunden war, und wurden die restlichen Miteigentumsanteile von zusätzlich hinzutretenden Kaufinteressenten erst zu einem Zeitpunkt erworben, zu dem der Rohbau bereits fertiggestellt war, so kann von einem einheitlichen Erwerbsvorgang durch die beiden Gruppen von Kaufinteressenten nicht mehr gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160159.X06Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2010